Antrag auf Bauvorbescheid
In einem Bauvorbescheid erhalten Sie eine verbindliche Auskunft zu einzelnen Fragen, bevor Sie einen vollständigen Bauantrag stellen. Der Bauvorbescheid ist allerdings noch nicht die Erlaubnis zu bauen, weil Ihr Vorhaben dabei noch nicht umfassend geprüft wurde.
Der Antrag auf Bauvorbescheid ist online über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“) einzureichen.
Hinweis
Weitere Informationen zur Antragstellung über das Virtuelle Bauamt finden Sie in den FAQ des Virtuellen Bauamts Baden-Württemberg.
Authentifizierung
- Für Privatpersonen: Bund-ID mit Elsterzertifikat oder alternativ Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo)
- Für Unternehmen/Organisationen: Unternehmenskonto, das sogenannte „MUK“ („Mein Unternehmenskonto“). Für die Konto-Erstellung benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
Bitte reichen Sie klar formulierte und konkrete Einzelfragen ein, sodass eine eindeutige Antwort möglich ist. Fügen Sie der Bauvoranfrage die Unterlagen bei, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.
Das können bspw. folgende Bauvorlagen sein:
- Baubeschreibung (PDF,574 KB)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF,676 KB)
- Landwirtschaftlicher Erhebungsbogen (PDF,238 KB)
- Lageplan zeichnerischer Teil
- Lageplan schriftlicher Teil (PDF,2 MB)
- Abstandsflächenplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
Hinweis: Aussagefähige Skizzen sind ebenfalls möglich, wenn sie zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen ausreichen.
Kosten
Die Kostenentscheidung beruht auf dem aktuellen Gebührenverzeichnis (PDF,15,8 MB), erlassen auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landratsamtes Heilbronn in der jeweils geltenden Fassung.
Für die Bearbeitung einer Bauvoranfrage werden 67,00 €/Std. berechnet, zzgl. weiterer Zeitgebühren durch die Beteiligung weiterer Organisationseinheiten am Verfahren.
Bezahlfunktion
Überweisung
Häufige Fragen
Für welche Gemeinden ist das Landratsamt baurechtlich zuständig?
Das Landratsamt ist für 30 Landkreisgemeinden baurechtlich zuständig. Eigene Zuständigkeiten haben:
- Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen)
- Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach)
- Gemeindeverwaltungsverband Schozach - Bottwartal (für Abstatt, Beilstein, Ilsfeld und Untergruppenbach)
- Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau)
- Neckarsulm
- Lauffen
- Weinsberg
Wann ist eine Bauvoranfrage sinnvoll?
Wenn die Bauherrin oder der Bauherr und die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser unsicher sind, ob ein Bauvorhaben rechtlich zulässig ist, können sie zu bestimmten Einzelfragen einen Bauvorbescheid beantragen. Dieser klärt im Vorfeld wichtige Rechtsfragen, bevor der eigentliche Bauantrag gestellt wird und schafft so Rechtssicherheit vor der Detailplanung. Der Bauvorbescheid ist besonders sinnvoll, wenn grundsätzliche Zweifel an der Durchführbarkeit des Vorhabens bestehen.
Wie können die Einzelfragen formuliert werden?
Beispiele für Einzelfragen sind:
- Wie viele PKW-Stellplätze sind für das Vorhaben erforderlich?
- Ist das Vorhaben in einem Gewerbegebiet zulässig?
- Ist ein zweites Vollgeschoss zulässig?
- Kann eine Befreiung für die Errichtung einer Dachgaube erteilt werden? Welche Gesamtlänge darf die Dachgaube dann aufweisen?
Bitte beachten Sie: Die Frage, ob eine Baugenehmigung voraussichtlich erteilt wird, kann im Rahmen des Bauvorbescheids nicht beantwortet werden.
Ist ein Bauvorbescheid einer Baugenehmigung gleichzusetzen?
Welche Wirkung hat ein positiver Bauvorbescheid?
Ein Bauvorbescheid ist verbindlich für Ihre spätere Baugenehmigung. Das bedeutet: Zu den Fragen, die im Bauvorbescheid schon beantwortet wurden, wird im folgenden Baugenehmigungsverfahren nicht noch einmal entschieden.
Wenn Sie Ihr Bauvorhaben später aber wesentlich verändern, also das Vorhaben im Bauantrag deutlich vom ursprünglichen Antrag und somit vom Vorhaben der Bauvoranfrage abweicht, ist der Bauvorbescheid nicht mehr bindend.

