Antrag auf Baugenehmigung
Der Antrag auf Baugenehmigung ist online über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“) einzureichen.
Authentifizierung
- Für Privatpersonen: Bund-ID mit Elsterzertifikat oder alternativ Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo)
- Für Unternehmen/Organisationen: Unternehmenskonto, das sogenannte „MUK“ („Mein Unternehmenskonto“). Für die Konto-Erstellung benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Baubeschreibung (PDF,574 KB)
- Lageplan zeichnerischer Teil
- Lageplan schriftlicher Teil (PDF,2 MB)
- Abstandsflächenplan
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
Je nach Ausgestaltung des Vorhabens:
- Entwässerungsplan
- Bauleitererklärung (PDF,77 KB)
- Erklärung zum Standsicherheitsnachweis (PDF,184 KB)
- Angaben zu gewerblichen Anlagen (PDF,676 KB)
- Landwirtschaftlicher Erhebungsbogen (PDF,238 KB)
- Abfallverwertungskonzept (PDF,890 KB) bzw. vereinfachtes Abfallverwertungskonzept (PDF,53 KB)
- Technische Angaben zu Feuerungsanlagen (PDF,805 KB)
- Einverständniserklärung Prüf- und Überwachungsauftrag vor Erteilung der Baugenehmigung (PDF,11 KB)
Kosten
Die Kostenentscheidung beruht auf dem aktuellen Gebührenverzeichnis (PDF,7,7 MB), erlassen auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landratsamtes Heilbronn in der jeweils geltenden Fassung. Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist aufgrund des reduzierten Prüfungsumfangs kostengünstiger als ein Vollverfahren.
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Häufige Fragen
Welches Vorhaben darf ich nicht im „normalen“ Baugenehmigungsverfahren (Vollverfahren) einreichen?
Ausgenommen sind verfahrensfreie Vorhaben, die bereits dem Wortlaut nach nicht genehmigungspflichtig sind. Ebenso ausgenommen sind Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 4 sowie deren Nebengebäude und Nebenanlage. Diese können nur im Kenntnisgabeverfahren bzw. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht werden.
Bei allen anderen Bauvorhaben, also insbesondere auch gewerblichen, können Sie entscheiden, ob Sie lieber im vereinfachten Verfahren oder im Vollverfahren beantragen wollen. Ausgenommen davon sind nur Sonderbauten wie etwa Hochhäuser oder Schulen. Diese können nur in einem Vollverfahren eingereicht werden.
Welcher Gebäudeklassen ist mein Wohngebäude zugeordnet?
Gebäude werden in folgende Gebäudeklassen eingeteilt:
- Gebäudeklasse 1: freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² und freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
- Gebäudeklasse 2: Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 3: sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
- Gebäudeklasse 4: Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m²
- Gebäudeklasse 5: sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Was überprüft die untere Baurechtsbehörde im Baugenehmigungsverfahren?
Wie läuft das Baugenehmigungsverfahren bei der unteren Baurechtsbehörde ab?
Wir erhalten eine Benachrichtigung über den Eingang Ihres Bauantrags über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“). Nachdem Ihr Antrag vollständig erfasst wurde, wird Ihnen mitgeteilt, ob die eingereichten Bauvorlagen vorerst vollständig oder noch Unterlagen nachzureichen sind. Parallel wird die Gemeinde an dem Verfahren beteiligt und ggf. dazu aufgefordert, Ihre Nachbarinnen und Nachbarn zu benachrichtigen. Bei Bedarf werden darüber hinaus auch noch Fachbehörden (z. B. Landwirtschaftsamt, Natur- und Artenschutz, Veterinäramt) zum Verfahren hinzugezogen. Sobald alle Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen eingegangen sind, wird Ihr Bauvorhaben bautechnisch und baurechtlich überprüft. Das Verfahren gilt als abgeschlossen, wenn Ihnen die Baugenehmigung übermittelt wurde.
Kann ich meinen Antrag persönlich im Landratsamt abgeben?
Seit dem 01.01.2025 ist nur noch eine Online-Antragstellung über das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“) möglich. Papieranträge können nicht angenommen werden.
Was ist das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“) und wie ist bei der digitalen Antragstellung vorzugehen?
Das „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ („ViBa BW“) ist eine End-to-End-Lösung: Von der Antragstellung, über die Beteiligung von Behörden, die Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Tipps und Tricks rund um die digitale Antragstellung erhalten Sie auf unserer Website unter „Digitale Antragstellung".
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall (Vorhaben, Benachrichtigung der Angrenzenden, Beteiligung der Gemeinde und der Fachbehörden).
Unser Tipp: Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren.
Hinweis: Die Genehmigungsfiktion gilt nicht für das Vollverfahren. Von der Genehmigungsfiktion werden lediglich die Vorhaben, die im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eingereicht wurden oder die die Errichtung oder Änderung einer Antennenanlage betreffen, erfasst.
Gilt mein Bauvorhaben als genehmigt, wenn die Gemeinde ihre Zustimmung erteilt hat?
Werden meine Nachbarinnen und Nachbarn über mein Bauvorhaben in Kenntnis gesetzt?
Soll eine Abweichung, Ausnahme oder Befreiung von Vorschriften des öffentlichen Baurechts, die auch dem Schutz der Nachbarinnen und Nachbarn dienen, erteilt werden, benachrichtigt die Gemeinde die Eigentümer und Eigentümerinnen angrenzender Grundstücke über das Bauvorhaben.
Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder sonstiger Bekanntgabe der Benachrichtigung bei der Gemeinde elektronisch in Textform oder zur Niederschrift vorzubringen.
Ab wann darf ich mit dem Bau beginnen?
Wie lange ist meine Baugenehmigung gültig?
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Bauausführung begonnen wird oder wenn die Bauausführung nach diesem Zeitraum ein Jahr unterbrochen worden ist. Die Frist kann auf Antrag jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.