Hilfe zum Lebensunterhalt
Jeder der seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus
- eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen),
- eigenen Kräften (Einsatz der Arbeitskraft),
- oder mit Hilfe anderer bestreiten kann, hat Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt.
Der Antrag kann online gestellt werden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen?
- Personen, die auf absehbare Zeit (länger als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
- Personen, die weder einen vorrangigen Anspruch auf Bürgergeld noch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben.
Erforderliche Unterlagen
- Sozialhilfeantrag (SGB XII-Antrag) (PDF,553 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
- Anlage zum Sozialhilfeantrag: Mietbescheinigung (PDF,89 KB)
- Datenschutzerklärung Sozial- und Versorgungsamt (PDF,75 KB)
- Personalausweis oder Reisepass
- Nachweise zur Erwerbsfähigkeit
- z. B. Bescheid der Deutschen Rentenversicherung über die Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit.
- Nachweise über das Einkommen
- z. B. Renten, Krankengeld, Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss.
- Nachweise über vorhandenes Vermögen z. B. Sparguthaben.
- Nachweise über die Ausgaben z. B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Wie kann die Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden?
Hilfe zum Lebensunterhalt kann online über Service BW beantragt werden. Alternativ kann der SGB XII-Antrag mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Sind meine Kinder/Eltern zum Unterhalt verpflichtet?
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.