Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wer zu alt oder zu krank ist, um seinen notwendigen Lebensunterhalt durch Einkommen oder Vermögen sicherzustellen, hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Sozialhilfeantrag (SGB XII-Antrag) (PDF,553 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
- Anlage zum Sozialhilfeantrag: Mietbescheinigung (PDF,89 KB)
- Datenschutzerklärung Sozial- und Versorgungsamt (PDF,75 KB)
- Personalausweis
- Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung
- z.B. Rentenbescheid oder die Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
- Nachweise über Einkommen, auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin
- z. B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen.
- Nachweise über vorhandenes Vermögen
- z. B. Sparguthaben, Lebensversicherung.
- Nachweise über Ausgaben
- z. B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge.
- Falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel.
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Welche Personen können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen?
- Ältere Personen, die Anspruch auf die Regelaltersrente haben (65 Jahre+).
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
- Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen, für das sie ein Budget für Ausbildung erhalten.
Vorausgesetzt diese können ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten.
Wie kann die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden?
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung kann online über Service BW beantragt werden. Alternativ kann der SGB XII-Antrag (PDF,553 KB) mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtliche Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Sind meine Kinder/Eltern zum Unterhalt verpflichtet?
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.

