Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung
Wenn Sie sich zur Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes, zur Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung, zum Studium oder zum Sprachkurs- oder Schulbesuch in Deutschland aufhalten, können Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Hinweise
Wenn Sie in Bad Rappenau, Eppingen, Neckarsulm oder der Stadt Heilbronn wohnen, ist nicht die Ausländerbehörde des Landratsamtes Heilbronn zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Ausgefüllter Wohnungsnachweis
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Reisepass
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Gegebenenfalls Ausbildungsvertrag bzw. Nachweis über ein konkretes Ausbildungsplatzangebot
- Gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und aktuelle Gehaltsabrechnung (nur bei Erwerbstätigkeit)
- Gegebenenfalls Zulassungsbescheid oder Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z. B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die Ausbildung; in der Regel mindestens Kompetenzstufe B1
Kosten
- Ersterteilung eines Aufenthaltstitels: 100,00 Euro (Erwachsene), 50,00 Euro (Minderjährige)
Bezahlfunktion
Bar oder mit EC-Karte (keine Kreditkarte)
Häufige Fragen
In welchen Fällen kann ein Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung §§ 16 – 17 Aufenthaltsgesetz beantragt werden?
- Aufenthalt zur Berufsausbildung oder beruflichen Weiterbildung
- Aufenthalt zum Studium
- Aufenthalt zur Mobilität im Rahmen des Studiums
- Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- Aufenthalt für Studienbezogenes Praktikum EU
- Aufenthalt für Sprachkurse und Schulbesuch
- Aufenthalt zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer
- Aufenthalt zur Suche eines Ausbildung- oder Studienplatzes
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Füllen Sie den Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels aus.
- Buchen Sie einen Termin über das Buchungsportal. Wählen Sie dort unter „Beschäftigung und Familiär (Aufenthalt-Allgemein)“ die Dienstleistung „Antrag / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis Familiär/Erwerb“ aus.
- Bringen Sie die oben genannten erforderlichen Unterlagen zum Termin in der Ausländerbehörde mit.
- Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde und Ihr Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt, werden Sie per Post informiert.
Kann der Antrag auch online gestellt werden?
Sie können den Antrag auch online über Service BW (Serviceportal Baden-Württemberg) stellen. Sie benötigen dazu ein kostenloses Servicekonto.