Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
Wenn Ihr Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv beschieden wurde, Sie aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen aus dem Ausland aufgenommen wurden (Resettlement) oder sich als Duldungsinhaber nachhaltig integriert haben, können Sie einen Aufenthaltstitel beantragen.
Hinweise
Wenn Sie in Bad Rappenau, Eppingen, Neckarsulm oder der Stadt Heilbronn wohnen, ist nicht die Ausländerbehörde des Landratsamtes Heilbronn zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Reisepass
- Nachweis Krankenversicherungsschutz
- Gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis und aktuelle Gehaltsabrechnung (nur bei Erwerbstätigkeit)
Kosten
- Ersterteilung eines Aufenthaltstitels: 100,00 Euro (Erwachsene), 50,00 Euro (Minderjährige)
- Verlängerung des Aufenthaltstitels: 93,00 Euro (Erwachsene), 46,50 Euro (Minderjährige)
- Gebührenbefreiung bei nachweislichem Bezug von Sozialleistungen nach SGB II / SGB XII / AsylbLG.
- Für Antragsteller mit der Rechtstellung des § 23 Abs. 4 (Resettlement-Flüchtlinge), § 25 Abs. 1 (anerkannte Asylberechtigte), § 25 Abs. 2 (Anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention), § 25 Abs. 2 (Subsidiärer Rechtschutz) fallen lediglich Gebühren für die Ausstellung des Reiseausweises für Flüchtlinge/Ausländer/ Staatenlose an.
Bezahlfunktion
Bar oder mit EC-Karte (keine Kreditkarte)
Häufige Fragen
In welchen Fällen kann ein Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen §§ 22 – 26 Aufenthaltsgesetz beantragt werden?
- Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen
- Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden
- Aufenthaltsgewährung in Härtefällen
- Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz
- Aufenthalt aus humanitären Gründen
- Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen
- Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Füllen Sie den Antrag auf Erteilung (PDF,311 KB) oder den Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels (PDF,221 KB) aus.
- Buchen Sie einen Termin über das Buchungsportal. Wählen Sie dort unter „Humanitär (Aufenthalt-Asyl)“ die Dienstleistung „Antrag / Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis Humanitär“ aus.
- Bringen Sie die oben genannten erforderlichen Unterlagen zum Termin in der Ausländerbehörde mit.
- Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde und Ihr Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt, werden Sie per Post informiert.