Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche
Das Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren aus einkommensschwachen Familien. Es ermöglicht ihnen die Teilnahme an Bildung, Freizeit und Gemeinschaft, z.B. durch Kostenübernahme für Vereine, Mittagessen oder Schülerbeförderung. Der Antrag kann online gestellt werden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bildung- und Teilhabeleistungen (PDF,75 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben, nicht Zutreffendes streichen, entsprechende Nachweise in Kopie beifügen
- Jeweilige Anlage der Leistung, die beantragt wird
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Aktueller Wohngeldbescheid bzw. Bescheid über Kinderzuschlag (vollständig)
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Wer kann Bildung und Teilhabeleistungen durch das Sozialamt beantragen?
Welche Leistungen genau können über das Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden?
- Schulbedarf
- Eine Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf.
- Z.B. Schulranzen, Hefte Schreibmaterial usw.
- Schülerbeförderungskosten ab der weiterführenden Schule
- Fahrtkosten für den Besuch der nächstgelegenen Schule.
- Mittagessenskosten
- Die Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Kita/Schule.
- Lernförderung/ Nachhilfe
- Für Schülerinnen und Schülern, bei denen das Erreichen der wesentlichen Lernziele gefährdet ist.
- Eintägige Ausflüge / mehrtägige Klassenfahrten
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten bis zu 15 € monatlich für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben erstattet.
- Z.B. Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Kultur, Musik, etc.
Wie können die Bildung- und Teilhabeleistungen beantragt werden?
Bildung und Teilhabeleistungen können online über das Behörden Serviceportal beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auf Bildung und Teilhabe mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn