Bestattungskosten
Bestattungskosten werden übernommen, wenn den Erben, Unterhaltspflichtigen oder Bestattungspflichtigen nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Der Antrag kann online gestellt werden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Hinweise
Für die Übernahme der Bestattungskosten durch das Sozialamt sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Verpflichteten maßgebend. Kann die Bestattung aus dem Nachlass bezahlt werden, entfällt die Sozialhilfe. Es spielt keine Rolle, ob der Verstorbene Sozialhilfeempfänger war.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bestattungskosten (PDF,148 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen
- Nachweis über die Bestattungskosten (Rechnungen)
- Sterbeurkunde
- Nachweis über den Nachlass des Verstorbenen
- Nachweise zum Einkommen und Vermögen des Antragstellers
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Was sind erforderliche Kosten einer Bestattung?
Wer kann Hilfe bei den Bestattungskosten bekommen?
Wenn jemand stirbt, entstehen Kosten für die Beerdigung. In der Regel müssen diese Kosten die Erben, die nächsten Angehörigen oder Unterhaltspflichtigen bezahlen. Wenn Sie zu diesem Personenkreis gehören, aber die Kosten nicht tragen können, weil Sie wenig Geld haben und der Verstorbene kein ausreichendes Vermögen hinterlassen hat, können Sie einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen.
Damit Ihr Antrag überprüft werden kann, werden Nachweise über Ihr Einkommen und Vermögen benötigt. Diese helfen uns festzustellen, ob Sie tatsächlich finanzielle Unterstützung benötigen.
Wie können die Bestattungskosten beantragt werden?
Die Bestattungskosten können online über Service BW beantragt werden. Alternativ kann der Antrag auf Bestattungskosten mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Erhalte ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrages?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtliche Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

