Rotes Dauerkennzeichen 06er (Händlerkennzeichen)
Als zuverlässige Gewerbetreibende der Fahrzeugbranche (zum Beispiel Kfz-Herstellende, Kfz-Handelnde, Kfz-Werkstätten) können Sie für nicht zugelassene Fahrzeuge das rote Kennzeichen online beantragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
Einen auf Sie angemeldeten Gewerbebetrieb mit Kfz-Bezug.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der Gewerbetreibenden
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat). (PDF,96 KB)
- aktuelle Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen zusätzlich:
- Versicherungsbestätigung (eVB-Code) speziell für rote Dauerkennzeichen
- amtlicher Nachweis über mindestens 4 Stellplätze (Lageplan und Bilder)
- Polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach §30 Abs. 5 BZGR
- formloser Antrag mit Begründung und Unterschrift vom Antragsteller (Warum werden rote Dauerkennzeichen benötigt?)
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern.
Kosten
- ab 125,40 €
- Für die Kennzeichenschilder fallen weitere Kosten an.
Häufige Fragen
Kann ich das rote Dauerkennziechen 06er auch ohne ServiceBW Konto beantragen?
Ja, dazu senden Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen als PDF per E-Mail an kfz-schnellschalter@landratsamt-heilbronn.de.
Für welche Fahrten kann ein rotes Kennzeichen verwendet werden?
- Probefahrten: Feststellung und Nachweis der Gebrauchsfähigkeit.
- Prüfungsfahrten: Durchführung der Prüfung eines Fahrzeugs durch
- amtlich anerkannte Sachverständige oder
- eine Prüferin oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder
- eine Prüfingenieurin oder einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation.
- Überführungsfahrten: Das Fahrzeug soll an einen anderen Ort gebracht werden.