Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung unterstützen.
Wenn Sie Eingliederungshilfe benötigen, können Sie diese online beantragen.
Hinweise
Die Eingliederungshilfe ist jedoch eine nachrangige Leistung, d.h. Eingliederungshilfe bekommt, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Kranken- und Pflegeversicherung.
- Angaben zu bisher gewährte Leistungen.
- Angaben zur Beeinträchtigung/Behinderung.
Voraussetzungen
Sie bekommen die benötigte Unterstützung nicht bereits von einer anderen Stelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Was für Leistungen umfasst die Eingliederungshilfe?
Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 102 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX):
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, z.B. Frühförderung.
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, Budget für Arbeit.
- Leistungen zur Teilhabe an Bildung, z.B. Hilfen zu einer Schulbildung.
- Leistungen zur Sozialen Teilhabe, z.B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie.
Wer prüft die Leistungsvoraussetzungen?
Wer ist für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche zuständig?
Für Kinder und Jugendliche mit rein seelischer Behinderung ist das Jugendamt zuständig.
Das Jugendamt prüft den Anspruch auf Hilfe, indem es die seelische Gesundheit des Kindes/Jugendlichen (mit Unterstützung von Ärzten/Therapeuten) beurteilt und feststellt, inwieweit dessen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.
Das Jugendamt entscheidet gemeinsam mit Kind/Jugendlichem und Eltern über die Art der bedarfsgerechten Hilfe (ambulant oder stationär), um (drohende) Behinderungen und Nachteile zu verringern. Voraussetzung ist ein Antrag der Eltern. Die Hilfen basieren auf einem Plan, sind zeitlich begrenzt und zielen auf Selbstständigkeit ab.
Kontakt
Wie kann ich Eingliederungshilfe online beantragen?
Für den Antrag steht Ihnen ein Online-Antrag auf Service BW zur Verfügung. Voraussetzung für alle Online-Anträge ist ein Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, das Sie sich nach dem Start des Antrags unkompliziert und kostenlos anlegen können.
Wie kann ich Eingliederungshilfe ohne Onlinedienst beantragen?
Dazu benötigen Sie folgende Unterlagen:
- vollständig ausgefüllter Antrag, (PDF,176 KB)
- ausgefüllte Anlage zum Einkommen und Vermögen, (PDF,216 KB)
- ausgefüllter Fragebogen zu Teilhabeeinschränkungen, (PDF,115 KB)
- ausführliche ärztliche Unterlagen und Gutachten, die zwingend Diagnosen nach ICD-10 sowie Angaben zur Teilhabeeinschränkung beinhalten müssen,
- Einwilligungserklärung (PDF,217 KB) zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
Senden Sie die Unterlagen an die Eingliederungshilfe.
Was ist eine Diagnose nach ICD-10?
Die ICD-10 ist die 10. Version der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, einer medizinischen Klassifikationsliste der Weltgesundheitsorganisation (WHO). ICD steht für International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems.
Wie bekomme ich ein Beratungsgespräch?
Wenn Sie eine ausführliche persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an das Teilhabemanagement wenden.
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.

