Beratung und Bedarfsermittlung für Menschen mit Behinderung
Das Teilhabemanagement der Eingliederungshilfe berät Menschen mit Behinderung und ist im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes für die Bedarfsermittlung und die Durchführung der Gesamt-/Teilhabeplankonferenzen zuständig.
Menschen mit Behinderungen, deren Angehörige und/oder gesetzliche Betreuungen können sich beraten lassen.
Kosten
Die Beratung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Was ist eine Bedarfsermittlung?
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern. Um den Bedarf, der sich daraus ergibt, zu ermitteln, wird ein offenes Gespräch geführt. Aus den Wünschen des Menschen mit Behinderung werden Ziele entwickelt.
Der Bedarf beschreibt, was in einer bestimmten Lebenslage oder Lebenssituation benötigt wird und für die Erreichung von Zielen erforderlich ist. Das Ergebnis der Bedarfsermittlung wird im Anschluss an das Gespräch anhand der Bögen des BEI_BW dokumentiert. BEI_BW ist die Abkürzung für BedarfsErmittlungsInstrument Baden-Württemberg.
Weitere Informationen finden Sie beim Sozialministerium.
Wie kann ich mich auf die Bedarfsermittlung vorbereiten?
Wie kann ich Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten?
Sie können online einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen. Dazu steht die Dienstleistung "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" bereit.
Was sind die Gesamt-/Teilhabeplankonferenzen?
Gesamtplankonferenzen: Dienen der Klärung des Unterstützungsbedarfs und der Vereinbarung der notwendigen Leistungen.
Teilhabeplankonferenzen: Teilhabeplankonferenzen sind ein gemeinsamer Austausch zwischen dem Menschen mit Behinderung, den beteiligten Reha-Trägern und anderen Akteuren wie Bevollmächtigten, Vertrauenspersonen oder Beiständen. Ziel ist die Ermittlung der individuellen Bedürfnisse und der notwendigen Leistungen.

