Zulassung eines Neuwagens
Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Neuwagens) ist online über das Behörden Serviceportal (i-Kfz) möglich.
Voraussetzungen
Den Onlinedienst i-Kfz können Sie nur nutzen, wenn Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II) bereits einen QR-Code besitzt. Im Beispiel rot umrandet. (PDF,983 KB)
Weiter Informationen finden Sie bei i-Kfz unter "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
Authentifizierung
Sie können zwischen den beiden Authentifizierungsmöglichkeiten wählen:
- Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp
- BundID mit Elsterzertifikat oder alternativ Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo)
Erforderliche Unterlagen
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- CoC-Papier
Kosten
- Online - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs | ab 12,80 €
- Vor Ort - Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs | ab 30,00 €
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Für Ihre An- und Abmeldungen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung externer Dienstleister zusätzliche Gebühren anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bezahlfunktion
Kreditkarte oder PayPal
Häufige Fragen
Wie läuft die Online Zulassung eines Neuwagens ab?
Was Sie für die Online-Zulassung Ihres Neuwagens benötigen:
Bevor Sie starten, stellen Sie sicher, dass Sie folgende Dinge bereithalten:
- digitale Ausweismöglichkeit (Authentifizierung)
- Fahrzeugpapiere: Die Dokumente, die zu Ihrem neuen Auto gehören (z.B. Zulassungsbescheinigung Teil II oder Übereinstimmungsbescheinigung).
- Autoversicherung: Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Autoversicherung.
- Wunschkennzeichen: Ihr reserviertes Kennzeichen und das dazugehörige Nummernschild.
- Wichtig, falls Sie Ihr altes Kennzeichen behalten möchten: Wenn Sie Ihr bestehendes Kennzeichen für die Zulassung Ihres Neuwagens verwenden möchten, wenden Sie sich bitte nach der Abmeldung und vor der Online-Zulassung Ihres Neuwagens per E-Mail unter kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de. Geben Sie Ihr Kennzeichen an und teilen Sie mit, dass Sie es für den neuen Wagen reservieren möchten. Nennen Sie auch den Namen des Fahrzeughalters.
- Zahlungsmittel: Kreditkarte oder PayPal
So funktioniert die Online-Zulassung:
- Klicken Sie auf „Zum Onlinedienst“. Dadurch öffnet sich eine neue Seite – das Behörden Serviceportal (i-Kfz).
- Vorläufiger Bescheid - wichtig! Am Ende des Online-Antrags wird ein vorläufiger Zulassungsbescheid erstellt. Laden Sie diesen herunter, drucken Sie ihn aus und legen Sie ihn gut sichtbar in Ihren Neuwagen.
- Das ist wichtig: Mit diesem vorläufigen Nachweis dürfen Sie sofort mit Ihrem neuen Auto fahren.
- Zulassungspapiere und Plakette per Post: Innerhalb von zehn Tagen erhalten Sie die Zulassungspapiere und die Plakette per Post. Bringen Sie die Plaketten auf Ihren Nummernschildern an.
Wie funktioniert die Authentifizierung bei i-Kfz?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie entweder Ihren Personalausweis (mit eID) oder ein BundID-Konto. Weitere Informationen zum Personalausweis mit eID (Online-Ausweis) erhalten Sie bei Authentifizierung. Beim Nutzerkonto der BundID können Sie Ihr Elsterzertifikat (vom Finanzamt) hinterlegen und damit i-Kfz nutzen. Genauere Informationen zur BundID und zum Elster-Zertifikat erhalten Sie ebenfalls unter Authentifizierung.
Was muss ich machen wenn mein Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein noch keinen QR-Code hat?
Wenn Ihre Unterlagen noch keinen QR-Code besitzen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Sie müssen die Zulassung vor Ort durchführen. Infos dazu in der Frage "Kann ich meinen Neuwagen vor Ort in der Zulassungsstelle zulassen?"
Kann ich meinen Neuwagen vor Ort in der Zulassungsstelle zulassen?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Ihren Neuwagen direkt bei der Zulassungsstelle anzumelden. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig ist, um kurze Warte- und Bearbeitungszeiten zu garantieren. Zudem fallen bei der persönlichen Zulassung in der Regel höhere Gebühren an, als bei einer Online-Zulassung. Bitte bringen Sie zur Zulassung Ihres Neufahrzeugs folgende Dokumente ausgefüllt mit.
- Zulassungsantrag
- Dieses Formular dient als offizieller Antrag für die Zulassung Ihres Fahrzeugs. Die benötigten Unterlagen, die Sie für den Termin benötigen, sind im Zulassungsantrag detailliert aufgeführt.
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
- Dieses Mandat ermöglicht es dem Finanzamt, die Kfz-Steuer direkt von Ihrem Konto einzuziehen.
Darüber hinaus benötigen Sie folgende Unterlagen im Original
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), früher "Versicherungsdoppelkarte"
- Vollmacht: (PDF,136 KB) Falls Sie die Zulassung nicht persönlich vornehmen, benötigt die bevollmächtigte Person eine schriftliche Vollmacht sowie ihren eigenen Personalausweis oder Reisepass.
- SEPA-Mandat (PDF,96 KB) (früher Einzugsermächtigung) für die Kfz-Steuer: Sowohl Halter als auch Zahler der Kfz-Steuer müssen das SEPA-Mandat im Original unterschreiben.
- CoC-Papiere (EWG-Übereinstimmungserklärung): Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und sind vom Hersteller erhältlich.
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass der künftigen Halterin bzw. des künftigen Halters. Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb sind zusätzlich eine aktuelle Gewerbeanmeldung und ein Registerauszug (z. B. Handelsregister) vorzulegen.
- FIN-Bestätigung und Bestätigung Neufahrzeug: Sollte kein Fahrzeugbrief oder Herstellerbrief vorliegen, benötigen Sie eine separate Bestätigung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sowie eine Bestätigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Wann benötige ich den Fahrzeugbrief?
Einen Fahrzeugbrief, auch Zulassungsbescheinigung Teil II genannt, benötigen Sie bei
- Zulassung eines Neufahrzeugs. Wenn Sie ein fabrikneues Auto zum ersten Mal anmelden, ist der Fahrzeugbrief unerlässlich.
- Zulassung eines Gebrauchtwagens (Umschreibung). Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs muss dieses auf Ihren Namen umgemeldet werden, wofür der Fahrzeugbrief benötigt wird.
- Namensänderung der Halterin/des Halters. Sollten Sie Ihren Namen ändern, beispielsweise durch Heirat, muss dies auch im Fahrzeugbrief aktualisiert werden.
- technischer Änderung. Wenn Sie Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, die in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen (z.B. Einbau einer Anhängerkupplung), benötigen Sie den Fahrzeugbrief.
- Verlust des Kennzeichens. Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Kennzeichen und der Beantragung neuer Kennzeichen wird der Fahrzeugbrief benötigt.
Wichtig: Wenn Ihnen das Auto nicht gehört, z. B. beim Leasing oder bei einem kreditfinanzierten Auto, benötigen Sie den finanzierten Fahrzeugbrief. Dieser kann bei der Bank oder dem Autohaus beantragt werden.
Ist mein finanzierter Fahrzeugbrief (Leasingbrief) in der Zulassungsstelle?
Dies können Sie online nachschauen.
i-Kfz
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.