Wunschkennzeichen reservieren
Wählen und reservieren Sie Ihr individuelles Kennzeichen für Ihr Fahrzeug im Landkreis Heilbronn bequem online. (Wohnsitz und Zulassung des Fahrzeugs im Landkreis Heilbronn.) Für Einwohner der Stadt Heilbronn gilt: Wunschkennzeichen bitte bei der Stadt Heilbronn reservieren.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen keine Unterlagen.
Kosten
Bei der Reservierung fallen keine Kosten an. Die Kosten fallen erst beim Zulassungsvorgang an.
- Reservierung | ab 2,60 €
- Wunschkennzeichen | ab 10,20 €
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Wir weisen darauf hin, dass eine An- oder Abmeldung über einen externen Dienstleister höhere Kosten verursachen kann. Das Landratsamt hat darauf keinen Einfluss.
Häufige Fragen
Ist die Zuteilung meines reservierten Wunschkennzeichens garantiert?
Was muss ich machen wenn mein Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein noch keinen QR-Code hat?
Wenn Ihre Unterlagen noch keinen QR-Code besitzen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Bitte bringen Sie
- die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen,
- den ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF,160 KB), (PDF,116 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,96 KB)
- und bei einer Vollmacht, die Kopie der Ausweise mit.
Gibt es Besonderheiten bei Motorrädern?
Warum kann ich im Onlinedienst kein Wunschkennzeichen für mein Motorrad erstellen?
Die Reservierung eines Motorradkennzeichens ist aktuell technisch leider nicht möglich. Daher schreiben Sie uns bitte eine Mail an kfz-zulassung@landratsamt-heilbronn.de. Bitte schreiben Sie Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen hinzu.
Was mache ich, wenn ich in der Stadt Heilbronn wohne?
Wenn Sie in der Stadt Heilbronn wohnen, wenden Sie sich bitte an die städtische Zulassungsstelle.
Was ist i-Kfz?
Was sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.

