Kleinen Waffenschein beantragen
Der Kleine Waffenschein gilt für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zeichen „PTB im Kreis“ tragen. Der Besitz dieser Waffen ohne ein „PTB im Kreis“ erfordert eine Waffenbesitzkarte.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Waffenbehörden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Upload Scan/Foto von Personalausweis oder Reisepass (bei ausländischen Staatsangehörigen: Nationalpass)
- möglicherweise ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis
Kosten
61,40 €
Bezahlfunktion
Per Kreditkarte oder PayPal (bei Online-Antragstellung) oder Rechnung
Häufige Fragen
Was sind die Voraussetzungen für den Kleinen Waffenschein?
Für welche Waffen gilt der Kleine Waffenschein?
Der Kleine Waffenschein gilt nur für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zeichen „PTB im Kreis“ tragen. Fehlt dieses Zeichen auf der Waffe, gilt auch der kleine Waffenschein für diese Waffe nicht. Mehr Infos erhalten Sie im Merkblatt (PDF,110 KB).
Wird für den Transport von Schreckschusswaffen ein kleiner Waffenschein benötigt?
Der Transport von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit Zeichen „PTB im Kreis“ darf ohne kleinen Waffenschein nur dann erfolgen, wenn sich in der Waffe keine Munition befindet (auch nicht im eingeführten Magazin) und die Waffe nicht zugriffsbereit in einem verschlossenen Behältnis verpackt
ist. Hinweis: Das Handschuhfach eines PKW ist kein verschlossenes Behältnis im Sinne des Waffengesetzes.
Wie ist die Schreckschusswaffe aufzubewahren?
Waffen sind so aufzubewahren, dass Unbefugte sie nicht an sich nehmen können (§ 36 WaffG). Für Schreckschusswaffen bedeutet dies, dass diese zumindest in einem festen, verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden müssen (z.B. verschlossener Schrank, Geldkassette o.ä.). Munition ist getrennt von der Waffe ebenfalls in einem festen, verschlossenen Behältnis aufzubewahren.
Was sind die Grenzen des Kleinen Waffenscheins?
Der kleine Waffenschein berechtigt (auch am Jahreswechsel) nicht zum Schießen mit der Schreckschusswaffe. Das Schießen ist nur erlaubt mit Kartuschenmunition (Platzpatronen) durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum, auf hierfür zugelassenen Schießstätten, zur Schadvogelabwehr auf Grundstücken landwirtschaftlicher Betriebe oder zur Abgabe von Start- und Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist unabhängig vom Vorhandensein des kleinen Waffenscheins das Führen von Waffen, auch von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit Zeichen „PTB im Kreis“, verboten. Zuwiderhandlungen können straf- oder bußgeldrechtliche Konsequenzen haben. Aufgrund der Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch das offene Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit Zeichen „PTB im Kreis“, sollen diese in der Regel verdeckt geführt werden. Der kleine Waffenschein gilt nur für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die das Zeichen „PTB im Kreis“ tragen. Fehlt dieses Zeichen auf der Waffe, gilt auch der kleine Waffenschein für diese Waffe nicht.
Kann ich den Antrag auf kleinen Waffenschein auch schriftlich, also nicht über den Online-Dienst, beantragen?
Ja, Sie können sich den PDF-Antrag (PDF,105 KB) herunterladen und diesen z. B. per Post einreichen.