Wiederzulassung (gleiche/r Halter*in und gleiches Fahrzeug)
Sie möchten Ihr stillgelegtes Fahrzeug wieder auf Ihren Namen zulassen? Dieser Vorgang wird als Wiederzulassung bezeichnet und kann unkompliziert online erfolgen.
Voraussetzungen
Den Onlinedienst i-Kfz können Sie nur nutzen, wenn Ihr Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bereits einen QR-Code besitzen. Im Beispiel rot umrandet. (PDF,983 KB)
Authentifizierung
Sie können zwischen den beiden Authentifizierungsmöglichkeiten wählen:
- Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp
- BundID mit Elsterzertifikat oder alternativ Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo)
Erforderliche Unterlagen
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggfs. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I )
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II )
Kosten
- Online - Wiederzulassung | ab 10,60 €
- Vor Ort - Wiederzulassung | ab 23,00 €
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Für Ihre An- und Abmeldungen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung externer Dienstleister zusätzliche Gebühren anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bezahlfunktion
Kreditkarte oder PayPal
Häufige Fragen
Wie läuft die Online Zulassung/Wiederzulassung ab?
Wie funktioniert die Authentifizierung bei i-Kfz?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie entweder Ihren Personalausweis (mit eID) oder ein BundID-Konto. Weitere Informationen zum Personalausweis mit eID (Online-Ausweis) erhalten Sie bei Authentifizierung. Beim Nutzerkonto der BundID können Sie Ihr Elsterzertifikat (vom Finanzamt) hinterlegen und damit i-Kfz nutzen. Genauere Informationen zur BundID und zum Elster-Zertifikat erhalten Sie ebenfalls unter Authentifizierung.
Kann ich mein stillgelegtes Fahrzeug auch vor Ort in der Zulassungsstelle wiederzulassen?
Ja, es ist grundsätzlich möglich, Ihr stillgelegtes Fahrzeug direkt bei der Zulassungsstelle wiederzuzulassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig ist, um kurze Warte- und Bearbeitungszeiten zu garantieren. Zudem fallen bei der persönlichen Wiederzulassung höhere Gebühren an, als bei einer Online-Wiederzulassung.
Was muss ich machen wenn mein Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein noch keinen QR-Code hat?
Wenn Ihre Unterlagen noch keinen QR-Code besitzen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Bitte bringen Sie
- die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen,
- den ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF,160 KB),
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,96 KB)
- und bei einer Vollmacht, die Kopie der Ausweise mit.
Wie unterscheiden sich die Wiederzulassung und das Saisonkennzeichen?
Ein stillgelegtes Fahrzeug kann entweder wieder zugelassen oder mit einem Saisonkennzeichen versehen werden. Sowohl die Wiederzulassung als auch das Saisonkennzeichen haben Vor- und Nachteile, die bei der Wahl berücksichtigt werden müssen.
- Wiederzulassung (Beispiele):
- Vorteil: ganzjährige, uneingeschränkte Nutzbarkeit
- Nachteil: höhere jährliche Kosten (Versicherung, Steuer) im Vergleich zum Saisonkennzeichen
- Saisonkennzeichen (Beispiele):
- Vorteil: geringere Kosten, da Versicherung und Steuer nur für den Nutzungszeitraum anfallen
- Vorteil: wiederkehrende Wiederzulassung und die damit verbundenen Kosten entfallen
- Nachteil: nur in einem bestimmten Zeitraum nutzbar
i-Kfz
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.