Saisonkennzeichen
Um die Änderung auf ein Saisonkennzeichen zu beantragen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle. Diesen müssen Sie sich vorher buchen.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- spezielle elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Saisonkennzeichen
- Vollmacht (PDF,160 KB) bei Antragstellung für Dritte. Die bzw. der Bevollmächtigte muss sich ausweisen.
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung im Original (HU)
- Kennzeichenschilder
- Gültigen Personalausweis oder Reisepass (Kopie möglich). Bei Zulassung auf Gewerbebetriebe zusätzlich aktuelle Gewerbeanmeldung und ggfs. Registerauszug (z. B. Handelsregister).
Bitte beachten Sie, dass bei Saisonzulassungen aus Platzgründen ggf. eine andere Kennzeichenkombination zugeteilt werden muss.
Kosten
Die Kosten setzen sich aus den Kosten für das Saisonkennzeichen und evtl. Wunschkennzeichen zusammen.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Wie funktioniert ein Saisonkennzeichen?
Ein Saisonkennzeichen ist ein spezielles Kfz-Kennzeichen, das Fahrzeuge in einem festgelegten Zeitraum im Jahr (mindestens zwei, maximal elf Monate) zur Nutzung zulässt. Es eignet sich besonders für Fahrzeuge wie Cabrios, Motorräder oder Wohnmobile, die nicht ganzjährig genutzt werden. Der Zeitraum wird der Versicherung weitergegeben.
Ich habe ein Saisonkennzeichen und möchte es jetzt dauerhaft nutzen.
Wie unterscheiden sich das Saisonkennzeichen und die Wiederzulassung?
Ein stillgelegtes Fahrzeug kann entweder wieder zugelassen oder mit einem Saisonkennzeichen versehen werden. Sowohl die Wiederzulassung als auch das Saisonkennzeichen haben Vor- und Nachteile, die bei der Wahl berücksichtigt werden müssen.
- Saisonkennzeichen (Beispiele):
- Vorteil: geringere Kosten, da Versicherung und Steuer nur für den Nutzungszeitraum anfallen
- Vorteil: wiederkehrende Wiederzulassung und die damit verbundenen Kosten entfallen
- Nachteil: nur in einem bestimmten Zeitraum nutzbar
- Wiederzulassung (Beispiele):
- Vorteil: ganzjährige Nutzbarkeit
- Nachteil: höhere jährliche Kosten (Versicherung, Steuer) im Vergleich zum Saisonkennzeichen