Leasingbriefauskunft
Die Leasingbriefauskunft ist eine kostenlose Überprüfung, ob Ihr Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II) bei der Zulassungsstelle eingegangen ist.
Voraussetzungen
Den Onlinedienst i-Kfz können Sie nur nutzen, wenn Ihr Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bereits einen QR-Code besitzen. Im Beispiel rot umrandet. (PDF,983 KB)
Weiter Informationen finden Sie bei i-Kfz unter "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrgestellnummer (FIN) oder
- Fahrzeugbrief-Nummer (Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wozu benötige ich die Leasingbriefauskunft?
Bei der Zulassung oder Ummeldung von Fahrzeugen übermittelt der Kredit- oder Leasinggeber den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II) direkt an die zuständige Zulassungsbehörde. Erst nach Eingang des Fahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II) bei der Zulassungsbehörde kann eine Fahrzeugzulassung oder -ummeldung erfolgen.
Was muss ich machen wenn mein Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein noch keinen QR-Code hat?
Wenn Ihre Unterlagen noch keinen QR-Code besitzen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Bitte bringen Sie
- die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen,
- den ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF,160 KB), (PDF,136 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,96 KB)
- und bei einer Vollmacht, die Kopie der Ausweise mit.
i-Kfz
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.