Adressänderung (Halter*in)
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, muss die neue Adresse in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
Wenn Sie von der Stadt Heilbronn oder von anderen Zulassungsbezirken in den Landkreis umziehen, benötigen Sie eine Umschreibung. Beides ist online über das Behörden Serviceportal (i-Kfz) möglich.
Voraussetzungen
Den Onlinedienst i-Kfz können Sie nur nutzen, wenn Ihr Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bereits einen QR-Code besitzen. Im Beispiel rot umrandet. (PDF,983 KB)
Weiter Informationen finden Sie bei i-Kfz unter "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
Authentifizierung
Sie können zwischen den beiden Authentifizierungsmöglichkeiten wählen:
- Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp
- BundID mit Elsterzertifikat oder alternativ Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit neuer Adresse
- evtl. Vollmacht (PDF,136 KB) und Ausweis der vollmachtgebenden Person (Original oder Kopie) und Ausweis der bevollmächtigten Person
- bei Firmen: aktuelle Gewerbeanmeldung / Gewerbebestätigung und aktueller Handelsregisterauszug (beides nicht älter als 2 Jahre)
- bei Vereinen: aktueller Vereinsregisterauszug (nicht älter als 2 Jahre)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Kosten
- Online | bis 8,10 €
- Vor Ort | bis 15,20 €
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Bezahlfunktion
Kreditkarte oder PayPal
Häufige Fragen
Was ist i-Kfz?
Wie funktioniert die Authentifizierung beim Onlinedienst (i-Kfz)?
Für die Online-Zulassung benötigen Sie entweder Ihren Personalausweis (mit eID) oder ein BundID-Konto. Weitere Informationen zum Personalausweis mit eID (Online-Ausweis) erhalten Sie unter Authentifizierung. Beim Nutzerkonto der BundID können Sie Ihr Elsterzertifikat (vom Finanzamt) hinterlegen und damit i-Kfz nutzen. Genauere Informationen zur BundID und zum Elster-Zertifikat erhalten Sie ebenfalls unter Authentifizierung.
Kann ich die Adressänderung auch vor Ort durchführen?
Ja, dazu benötigen Sie einen Termin über die Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen zu Ihrem Termin mit.
Was muss ich machen wenn mein Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein noch keinen QR-Code hat?
Wenn Ihre Unterlagen noch keinen QR-Code besitzen, benötigen Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle.
Bitte bringen Sie
- die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen,
- den ausgefüllten Zulassungsantrag (PDF,160 KB), (PDF,136 KB)
- SEPA-Lastschriftmandat (PDF,96 KB)
- und bei einer Vollmacht, die Kopie der Ausweise mit.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.