Anzeigen einer Ordnungswidrigkeit an Vermessungs-/ Grenzzeichen
Haben Sie bemerkt, dass unbefugt Vermessungs- oder Grenzzeichen unkenntlich gemacht, beschädigt oder entfernt wurden? Haben Sie bemerkt, dass Grenzen unbefugt festgestellt wurden? Haben Sie bemerkt, dass unbefugt Markierungen im Boden oder an Bauwerken angebracht wurden, um Vermessungs- oder Grenzzeichen vorzutäuschen?
Bitte melden Sie uns den Vorfall umgehend. Ihre Meldung hilft, Grenzen rechtssicher zu erhalten, um Grenzstreitigkeiten vorzubeugen.
Hinweis
Bitte nutzen Sie zum Melden einer Ordnungswidrigkeit unseren Onlinedienst.
Kosten
Für das Melden einer Ordnungswidrigkeit entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
- Vermessungsgesetz Baden-Württemberg (VermG)
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
Häufige Fragen
Was ist ein Vermessungs- oder Grenzzeichen?
Wer begeht eine Ordnungswidrigkeit an einem Vermessungs- oder Grenzzeichen sowie an einer Grenze?
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig unbefugt Vermessungs- oder Grenzzeichen unkenntlich macht, beschädigt oder entfernt und nicht unverzüglich die Behebung des Schadens beantragt, unbefugt Grenzen feststellt und unbefugt Markierungen im Boden oder an Bauwerken mit der Absicht anbringt, Vermessungs- oder Grenzzeichen vorzutäuschen.

