Auszug aus dem Liegenschaftskataster
Einen aktuellen Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigen Sie z. B., wenn Sie eine Immobilie kaufen oder ein Flurstück zur Finanzierung bei der Bank hinterlegen möchten.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Sie können das Liegenschaftskataster vor Ort bei der zuständigen Vermessungsbehörde einsehen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.
- Sie können einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster online beantragen.
Voraussetzungen
Jede Person darf das Liegenschaftskataster einsehen und kann Auszüge daraus beantragen. Enthalten die Auszüge jedoch Angaben zu Eigentümer*innen, gelten besondere Datenschutzregeln. Eigentümerdaten sind persönliche Informationen und werden nur an berechtigte Personen weitergegeben.
Berechtigt für Auszüge mit Eigentümerangaben sind:
- Eigentümer*innen
- Personen mit berechtigtem Interesse
Erforderliche Unterlagen
- ggf. Vollmacht der Eigentümerin bzw. des Eigentümers des Grundstücks: Wenn Sie einen Auszug* beantragen möchten und das Flurstück nicht Ihr Eigentum ist, brauchen Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Vollmacht der Person, der das Flurstück gehört.
- * Dies gilt für folgende Auszüge:
- Bestandsnachweis
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis
- Flurstücks- und Eigentumsnachweis mit Bodenschätzung (für landwirtschaftlich genutzte Flurstücke)
- Grundstücksnachweis
- ggf. Erklärung für die Kostenübernahme: Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen:
Kosten
Die Kosten für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der aktuellen Gebührenverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Wie hoch die Gebühren sind, hängt davon ab, wie groß der Auszug ist und welche Informationen enthalten sind.
Übersicht mit Gebührenbeispielen:
Liegenschaftskarte:
- bis einschließlich DIN A3: 20,00 €
- größer als DIN A3 bis einschließlich DIN A0: 40,00 €
Liegenschaftsnachweis:
- je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentumsnachweis (jeweils auch mit Bodenschätzung): 10,00 €
- je Bestandsnachweis: 20,00 €
Wenn eine andere Person die Kosten für diesen Antrag trägt, müssen Sie dies mit einer Erklärung dieser Person nachweisen und ihre Adresse mitteilen (Erklärung für die Kostenübernahme).
Bezahlfunktion
Sie erhalten nach der Zustellung des Auszugs aus dem Liegenschaftskatasters einen Gebührenbescheid.

