Hilfen zur Gesundheit
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, weil Sie keiner Krankenkasse angehören, können Sie Hilfen zur Gesundheit beantragen.
Hinweise
Unter „Hilfen zur Gesundheit“ versteht man alle Gesundheitsleistungen, die auch Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.
Sie bekommen den selben Status wie eine versicherte Person.
Wenn Sie die Möglichkeit haben, Mitglied in einer Krankenkasse zu werden, ist dies der erste Schritt. Der Beitritt zu einer Krankenkasse ist vorrangig.
Eine Aufstockung der Leistungen der Krankenkasse durch Hilfen zur Gesundheit im Rahmen der Sozialhilfe ist ausgeschlossen.
Erforderliche Unterlagen
- SGB XII-Antrag (PDF,553 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Hilfe zur Gesundheit?
Im Bedarfsfall übernimmt die Krankenbehandlung die von der leistungsberechtigten Person ausgewählte gesetzliche Krankenkasse, die ihren Sitz im Landkreis Heilbronn haben muss. Die Krankenkasse stellt der leistungsberechtigten Person eine Krankenversichertenkarte aus, so als ob die Person bei ihr versichert wäre. Die Berechtigten haben damit leistungsrechtlich den Status von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung, ohne tatsächlich Versicherte zu sein. Die den Krankenkassen entstehenden Kosten werden regelmäßig vom Sozialamt erstattet.
Wie können die Hilfen zur Gesundheit beantragt werden?
Der SGB XII-Antrag mit den entsprechenden Nachweisen kann zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtlichen Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Wo gebe ich beim Sozialhilfeantrag die "Hilfe zur Gesundheit" an?
Was ist wenn ich den Beitrag für die Krankenversicherung nicht bezahlen kann?
Wenn Sie Ihren Beitrag für die Krankenversicherung nicht aufbringen können, können Sie sich an Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wenden.
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.

