Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Diese Leistung erhalten Personen, bei denen
- besondere Lebensverhältnisse (z. B. keine Wohnung, ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, gewaltgeprägte Lebensumstände)
- mit sozialen Schwierigkeiten (z. B. dem Finden oder der Erhaltung einer Wohnung, fehlende soziale Kontakte, Straffälligkeit, gesundheitliche Einschränkungen) verbunden sind
- und die Personen diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Erforderliche Unterlagen
- Anspruchsbegründender Bericht (wird i. d. R. von der aufnehmenden Einrichtung erstellt)
- Nachweis zum letzten gewöhnlichen Aufenthalt (Meldeadresse)
- Aktuelle Einkommens- / Vermögensnachweise (bei stationären Aufnahmen)
Während der Bearbeitung können sich weitere Fragen ergeben, so dass ggf. noch andere Unterlagen von uns angefordert werden müssen.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten?
Diese Leistung erhalten Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse (wie z. B. keine Wohnung, ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, gewaltgeprägte Lebensumstände) mit sozialen Schwierigkeiten (z. B. dem Finden oder der Erhaltung einer Wohnung, fehlende soziale Kontakte, Straffälligkeit, gesundheitliche Einschränkungen) verbunden sind und die diese Schwierigkeiten nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Wie kann die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragt werden?
Der Antrag auf Unterstützung bei besonderen sozialen Schwierigkeiten nach § 67 ff. SGB XII (PDF,87 KB) wird mit den entsprechenden Nachweisen online beantragt. Senden Sie hierfür den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen, per E-Mail, Post oder Fax an das Landratsamt Heilbronn.
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter*innen, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtlichen Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung. Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

