Bescheinigung alleiniges Sorgerecht
Die Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht, eine sogenannte Negativbescheinigung, gilt im Rechtsverkehr mit beispielsweise Behörden, Banken, Ärzten oder Schulen als Nachweis dafür, dass eine nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter das alleinige Sorgerecht für ihr Kind hat.
Negativbescheinigungen für alle Gemeinden des Landkreises können Sie online (Auskunft aus dem Sorgeregister), telefonisch oder schriftlich beantragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
- Die Mutter wohnt im Landkreis Heilbronn.
- Die Eltern haben bisher keine gemeinsame Sorgeerklärung beurkundet.
- Die Mutter ist und war nie mit dem Vater des Kindes verheiratet.
- Das Sorgerecht wurde nicht durch das Gericht geregelt.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Angabe der aktuellen Anschrift der Mutter
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wie lange ist eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht gültig?
Die Bescheinigung hat keine festgeschriebene Gültigkeit. Bei Vorlage einer Bescheinigung an anderer Stelle wird dies meistens bis ca. drei Monate nach Ausstellungsdatum angenommen, da sich Änderungen beim Familienstand durch Heirat der Eltern ergeben können bzw. durch Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts.
Ich bin mit dem Kindsvater verheiratet, dieser lebt nicht in der Nähe, ich benötige daher eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht. Bekomme ich diese bei Ihnen?
Erhalte ich eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht, wenn ich vom Kindsvater geschieden bin?
Was bestätigt die Auskunft aus dem Sorgeregister?
Die Auskunft bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen und auch keine gerichtlichen Entscheidungen über die gemeinsame elterliche Sorge der Eltern registriert sind. Weiter wird bestätigt, dass keine gerichtliche Entscheidung eingetragen ist, mit der das Sorgerecht der Mutter ganz oder teilweise entzogen oder auf den Vater allein übertragen worden wäre.

