Sorgeerklärungen
Eine Sorgeerklärung wird benötigt, wenn nicht miteinander verheiratete Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben möchten. Das Jugendamt kann nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlos Beurkundungen vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Sorgeerklärung:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgeerklärung nach Geburt des Kindes:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Geburtsnachweis des Kindes
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Muss man das Sorgerecht teilen?
Ist die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet, hat sie zunächst das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können die gemeinsame Sorge durch Beurkundung erklären. Möchte die Mutter die gemeinsame Sorge nicht mit dem Vater ausüben, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen.

