Anerkennung von Vaterschaft
Das Jugendamt kann nach vorheriger Terminvereinbarung kostenlose Beurkundungen vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
- Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Vaterschaftsanerkennung nach Geburt des Kindes:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Geburtsnachweis des Kindes
- Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorge nach Geburt des Kindes:
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern
- Geburtsnachweis des Kindes
- Vaterschaftsanerkennung nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags nach § 1599 II BGB (Ehemann der Kindsmutter ist nicht der leibliche Vater, tatsächlicher Vater möchte Vaterschaft anerkennen)
- Personalausweis oder Reisepass der Kindseltern und des Ehemanns
- Aktenzeichen des beim Familiengericht anhängigen Scheidungsverfahrens
Kosten
Für die Beurkundung fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wozu ist eine Vaterschaftsanerkennung wichtig?
Eine Vaterschaftsanerkennung ist wichtig, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind. Die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung ist die Voraussetzung, dass der Vater vom Standesamt in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden kann. Er wird dadurch rechtlicher Vater des Kindes.
Muss man das Sorgerecht teilen?
Ist die Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet hat sie zunächst das alleinige Sorgerecht. Die Eltern können nach § 1626 a BGB die gemeinsame Sorge durch Beurkundung erklären. Möchte die Mutter die gemeinsame Sorge nicht mit dem Vater ausüben, kann der Vater beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge stellen.

