Abgabe einer Verpflichtungserklärung
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen.
Hinweise
Wenn Sie in Bad Rappenau, Eppingen, Neckarsulm oder der Stadt Heilbronn wohnen, ist nicht die Ausländerbehörde des Landratsamtes Heilbronn zuständig.
Authentifizierung
Sie können zwischen den beiden folgenden Authentifizierungsmöglichkeiten wählen:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte (Europäische Union) mit eID-Funktion und AusweisApp
- Online-Vorbereitung ohne Authentifizierung
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Ihrer Gastperson
- Nachweise zu Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Vermögensangaben
- Zugang zum ePayment
Kosten
Gebühr für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung | 29,00 €
Bezahlfunktion
Kreditkarte oder PayPal
Häufige Fragen
Was ist eine Verpflichtungserklärung?
- Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast einen Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen.
- Die Verpflichtungserklärung kann Ihrem Gast zudem als Nachweis ausreichender Mittel bei einer Grenzübertrittskontrolle dienen.
- Ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen verpflichten Sie sich, im Haftungsfall sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt und die Ausreise Ihres Gastes entstehen.
Wie läuft die Abgabe einer Verpflichtungserklärung online ab?
- Bevor Sie starten, benötigen Sie folgendes:
- Personalausweis ggf. mit eID-Funktion und AusweisApp
- Angaben zu Ihrer Gastperson
- Nachweise zu Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit, zum Beispiel Einkommensnachweise oder Vermögensangaben
- Kreditkarte oder PayPal als Zahlungsmöglichkeit
- Klicken Sie auf "Zum Onlinedienst", es öffnet sich eine neue Seite.
- Sie haben die Möglichkeit, den Vorgang komplett online abzuschließen (Online-Abgabe mit Online-Ausweisfunktion eID). Wenn Ihre Angaben vollständig sind und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit belegt ist, können Sie sich die Verpflichtungserklärung im Original übersenden lassen. Somit ist kein Vor-Ort-Termin notwendig!
- Alternativ haben Sie die Möglichkeit der Online-Vorbereitung ohne Online-Ausweisfunktion. In diesem Fall müssen Sie zur Unterzeichnung und Abholung der Verpflichtungserklärung zur Ausländerbehörde kommen (Terminvereinbarung).

