Allgemeine Heilpraktikerüberprüfung
Wenn Sie Heilpraktikerin oder Heilpraktiker werden möchten, müssen Sie eine Überprüfung beim Gesundheitsamt durchlaufen.
Sobald Sie einen Antrag bei uns gestellt haben, bitten wir Sie bei Änderungen Ihres Namens, Ihrer Wohn- oder E-Mail-Adresse um eine entsprechende schriftliche Mitteilung an uns.
Hinweis:
Die bisherige Regelung zum Verschieben eines Prüfungstermins ist außer Kraft getreten. Eine Verschiebung bereits vereinbarter schriftlicher Überprüfungstermine ist nicht mehr möglich.
Erforderliche Unterlagen
- offizielles Formular Antrag auf Heilpraktikererlaubnis (PDF,186 KB)
- beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
- Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (mind. Hauptschulabschluss)
- kurzgefasster tabellarischer Lebenslauf
- ärztliches Zeugnis, dass Ihre Eignung in gesundheitlicher Hinsicht für die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art § 30a BZRG) (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
Kosten
- schriftliche Prüfung | 284,00 €
- mündliche Prüfung | 233,00 €
- Urkunde | 250,00 €
- Antragsrücknahme | 65,00 €
- Ablehnung des Antrags | 163,00 €
Bezahlfunktion
- Grundsätzlich sind die Kosten nach Erhalt eines Gebührenbescheids per Überweisung zu bezahlen.
- Die Kosten für die Urkunde sind, im Anschluss an die bestandene mündliche Prüfung, in bar zu bezahlen.
Häufige Fragen
Für welche Region ist das Gesundheitsamt zuständig?
- Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn ist für die Heilpraktikerüberprüfungen des Regierungsbezirks Stuttgart, mit Ausnahme der Stadt Stuttgart, zuständig.
- Somit können Sie Ihren Antrag bei uns stellen, wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart (ausgenommen Stadt Stuttgart) wohnhaft sind, oder glaubhaft machen können, dass Sie dort tätig werden wollen (z. B. durch Vorlage eines Mietvertrags für Praxisräume).
Wann finden die Überprüfungen statt?
- Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Zur mündlichen Überprüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Überprüfung besteht.
- Die schriftliche Überprüfung findet jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Sie besteht aus 60 Multiple-Choice-Fragen, von denen 45 Fragen (75 %) innerhalb von 120 Minuten richtig beantwortet werden müssen.
- Die mündlich-praktische Überprüfung wird in den Wochen nach der schriftlichen Überprüfung als Einzelprüfung durchgeführt und dauert nicht länger als 60 Minuten.
Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl am Überprüfungsdurchlauf?
- Ja, die Teilnehmendenzahl pro Überprüfungsdurchlauf ist begrenzt.
- Bei Erreichen der Teilnehmendenzahl ist ein Anmeldeschluss bereits vor Ende der offiziellen Frist möglich. Sollte die maximale Teilnehmendenzahl erreicht sein, entscheidet das Datum des Antragseingangs über die Reihenfolge auf der Warteliste.
Wann kann ich mich für die Prüfung anmelden?
- Eine Anmeldung ist frühestens ein Jahr vor der Prüfung möglich. Vor diesem Zeitraum eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
Die allgemeinen Anmeldefristen sind für die März-Prüfung der 15. Januar und für die Oktober-Prüfung der 15. August.
Für die Heilpraktiker-Überprüfung im März 2027 sind derzeit noch Plätze frei und eine Anmeldung noch bis zum 15. Januar 2027 möglich.
Kann ich meinen Antrag auch postalisch einreichen?
Ich bin bereits zu einer Prüfung angemeldet. Kann ich meinen Prüfungstermin verschieben?
Ich bin durch die Prüfung gefallen. Kann ich die Prüfung wiederholen?
- Ja. Bitte stellen Sie dafür einen neuen Antrag und beachten Sie, dass bestimmte Unterlagen neu eingereicht werden müssen.
- Der schriftliche und der mündliche Teil der Überprüfung stellen eine Einheit dar. Wer den mündlich-praktischen Teil nicht bestanden hat, muss daher bei einer Wiederholung erneut an der schriftlichen Überprüfung teilnehmen.
- Die Kenntnisüberprüfung darf in Baden-Württemberg höchstens dreimal wiederholt werden. Prüfungsteilnahmen, die vor dem 21. März 2025 stattgefunden haben, sind für diese Regelung nicht relevant.

