Heilpraktikerüberprüfung (Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie, Chiropraktik)
Wenn Sie Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie, Chiropraktik werden möchten, müssen Sie eine Überprüfung beim Gesundheitsamt durchlaufen. Sollten Sie über entsprechende Vorqualifikationen verfügen, können Sie auch einen Antrag auf das Absehen von der Überprüfung stellen.
Sobald Sie einen Antrag bei uns gestellt haben, bitten wir Sie bei Änderungen Ihres Namens, Ihrer Wohn- oder E-Mail-Adresse um eine entsprechende schriftliche Mitteilung an uns.
Erforderliche Unterlagen
- offizielles Formular Antrag auf Heilpraktikererlaubnis (Physio, Podo, Ergo & Chiro) – Kenntnisüberprüfung (PDF,264 KB)
- beidseitige Kopie Ihres Personalausweises
- Kopie Ihres Abschlusszeugnisses (mind. Hauptschulabschluss)
- kurzgefasster tabellarischer Lebenslauf
- ärztliches Zeugnis, dass Ihre Eignung in gesundheitlicher Hinsicht für die ordnungsgemäße Ausübung des Berufs bescheinigt (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
- erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art § 30a BZRG) (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung)
- Nachweis über im Inland erworbene Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung nach dem Bundesgesetz oder im Ausland erworbene und in Deutschland anerkannte Erlaubnis zum Führen der jeweiligen Berufsbezeichnung
Bei einem Antrag auf Absehen von der Kenntnisüberprüfung (PDF,260 KB) benötigen wir zusätzlich folgende Nachweise:
- Nachweis über ein einschlägiges im In- / oder Ausland abgeschlossenes Hochschulstudium
Kosten
- Mündliche Prüfung | 316,00 €
- Prüfen Ihres Antrags auf Absehen von der Kenntnisüberprüfung | 130,00 €
- Urkunde | 250,00 €
- Antragsrücknahme | 65,00 €
- Ablehnung des Antrags | 163,00 €
Bezahlfunktion
- Grundsätzlich sind die Kosten nach Erhalt eines Gebührenbescheids per Überweisung zu bezahlen.
- Die Kosten für die Urkunde sind, im Anschluss an die bestandene mündliche Prüfung, in bar zu bezahlen.
Häufige Fragen
Für welche Region ist das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn zuständig?
- Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Heilbronn ist für die Heilpraktikerüberprüfungen des Regierungsbezirks Stuttgart, mit Ausnahme der Stadt Stuttgart, zuständig.
- Somit können Sie Ihren Antrag bei uns stellen, wenn Sie im Regierungsbezirk Stuttgart (ausgenommen Stadt Stuttgart) wohnhaft sind, oder glaubhaft machen können, dass Sie dort tätig werden wollen (z. B. durch Vorlage eines Mietvertrags für Praxisräume).
Wann finden die Prüfungen statt?
Gibt es eine Begrenzung der Teilnehmendenzahl am Überprüfungsdurchlauf?
Wann kann ich mich für die Prüfung anmelden?
- Eine Anmeldung ist frühestens ein Jahr vor Beginn des Prüfungs-Durchgangs möglich. Vor diesem Zeitraum eingehende Anträge können nicht bearbeitet werden.
- Die allgemeinen Anmeldefristen sind für die Frühlings-Prüfungen der 15. Januar und für die Herbst-Prüfungen der 15. August.
- Für die Heilpraktiker-Prüfung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie, Podologie, Ergotherapie, Logopädie oder Chiropraktik im Frühjahr 2027 sind derzeit noch Plätze frei und eine Anmeldung noch bis zum 15. Januar 2027 möglich.
- Einen Antrag für die Prüfung auf Absehen von der Kenntnisüberprüfung können Sie jederzeit stellen.

