Schlüsselzahl in den Führerschein eintragen B96 / B196
Die Erweiterung einer Fahrerlaubnisklasse mit den Schlüsselzahlen B96 (Anhänger) und B196 (125er Leichtkrafträder) erfolgt durch eine Fahrerschulung in einer Fahrschule Ihrer Wahl.
Authentifizierung
BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fahrschule
- Biometrisches Lichtbild oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
- Nachweis über Fahrerschulung (nach Anlage 7a und/oder 7b der Fahrerlaubnisverordnung)
Kosten
28,60 €
Bezahlfunktion
PayPal, Kreditkarte
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auch in Papierform stellen und einreichen?
B96
- Fahrerlaubnisinhabende der Klasse B werden berechtigt, Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu führen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
- keine theoretische bzw. praktische Prüfung
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre bei BF 17 Antragstellenden
- Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung mit mindestens sieben Stunden (davon mind. 2,5 h Theorie und mind. 3,5 h Praxis) nach Anlage 7a zu §6a FeV
B196
- Fahrerlaubnisinhabende haben die Möglichkeit unter erleichterten Bedingungen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) im Inland zu führen.
- keine theoretische bzw. praktische Prüfung
- Durch die Eintragung der Schlüsselzahl B196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass nicht automatisch die Erweiterung auf die Klasse A2 möglich ist.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B
- Teilnahmebescheinigung Fahrerschulung im Umfang von neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (vier UE Theorie und fünf UE Praxis) nach Anlage 7b zu §6b FeV
Muss ich einen Termin buchen?
Wann und wo erhalte ich den neuen Führerschein?
- Sobald der Antrag vollständig eingereicht wurde, wird dieser bearbeitet und ein entsprechender Führerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
- Wenn der Führerschein bei uns eingeht, werden Sie informiert.
- Führerscheine werden entweder über den Postweg ausgetauscht oder nach Vorladung durch eine Terminbuchung.