Führerschein mit 17 - Begleitetes Fahren (BF 17)
Das begleitete Fahren mit 17 (BF 17) ermöglicht es Jugendlichen, ab 17 Jahren ein Fahrzeug zu führen, wenn eine Begleitperson dabei ist.
Authentifizierung
BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fahrschule
- Biometrisches Bild oder Smartphone zu Aufnahme Ihres Fotos
- Nachweis Erste Hilfe Schulung (9UE)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Angaben zu den Begleitpersonen sowie deren Zustimmung und Unterschrift
- Angaben zu den gesetzlichen Vertretenden sowie deren Zustimmung zu den Begleitpersonen und Unterschrift
- ggf. Nachweis über die alleinige Sorgeberechtigung bei nur einem gesetzlichen Vertretenden
Kosten
ab 55,60 €
Bezahlfunktion
Paypal, Kreditkarte
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auch in Papierform stellen und einreichen?
Muss ich einen Termin buchen?
Wann kann ich den Antrag einreichen?
Wie sind die Voraussetzungen für die Begleitperson?
Kann der Prüfauftrag verlängert werden?
- Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag per E-Mail gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Theorieprüfung noch nicht absolviert wurde.
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung die Gültigkeit und es muss ein neuer Antrag eingereicht werden.
Wo erhalte ich die rosa Prüfbescheinigung?
Wann und wo erhalte ich meinen Kartenführerschein?
- Der Kartenführerschein wird i. d. R. ab dem 18. Geburtstag erteilt und per Post nach Hause geschickt.
- Wenn der Kartenführerschein binnen vier Wochen nicht eingegangen ist, wenden Sie sich per E-Mail / Telefon an die Führerscheinstelle.
- Die rosa Prüfbescheinigung kann bis zu drei Monate nach dem 18. Geburtstag genutzt werden.
Ich bin bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis (z. B. AM), was ist zu beachten?
- Ab dem 18. Geburtstag ist ein Tausch der vorliegenden Karten erforderlich.
- Sie werden unmittelbar nach Ihrem 18. Geburtstag dazu aufgefordert, uns Ihren Kartenführerschein zu übersenden bzw. einen Termin für die persönliche Abholung zu buchen.
- Sollten Sie vier Wochen nach dem 18. Geburtstag noch keine Information erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail / Telefon.

