Ersterteilung
Sie können erstmalig einen Führerschein der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T online beantragen. Weitere Klassen sind auf schriftlichen Antrag möglich.
Authentifizierung
BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur Fahrschule
- Biometrisches Lichtbild oder Smartphone zur Aufnahme Ihres Fotos
- Nachweis Erste Hilfe Schulung (9UE)
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
Kosten
ab 40,00 €
Bezahlfunktion
PayPal, Kreditkarte
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag auch in Papierform stellen und einreichen?
Muss ich einen Termin buchen?
Wann kann ich den Antrag einreichen?
- Frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweiligen Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters (Flyer Fahrerlaubnisklassen (PDF,2,7 MB)).
- Es ist empfehlenswert, den Antrag direkt zu Beginn der Fahrschulausbildung einzureichen.
Kann der Prüfauftrag verlängert werden?
- Der Prüfauftrag ist ein Jahr nach Erteilung gültig und kann einmalig vor Ablauf auf Antrag per E-Mail gebührenpflichtig um ein weiteres Jahr verlängert werden, wenn die Theorieprüfung noch nicht absolviert wurde.
- Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Ansonsten verliert die theoretische Prüfung die Gültigkeit und es muss ein neuer Antrag eingereicht werden.
Was bedeuten die Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T?
- Klasse AM: Fahrräder mit Hilfsmotor, zwei– und dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h und bis 50 cm³
- Klasse A1: Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm3, max. 11 KW
- Klasse A2: Krafträder, auch mit Beiwagen, max. 35 kW
- Klasse A: Krafträder, auch mit Beiwagen, Leistung über 35 kW
- Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Anhänger bis 750 kg oder mehr, wenn 3,5 t zGG der Kombination nicht überschritten wird
- Klasse BE: Kombinationen aus Klasse B und einem Anhänger bis 3,5 t zGG
- Klasse L: Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 25 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h
- Klasse T: Zugmaschinen für land– und forstwirtschaftliche Zwecke bis 60 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, auch mit Anhänger
- Weitere Klassen können Sie im Flyer (PDF,2,7 MB) nachlesen.