Antrag auf Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz
Auf Antrag werden Bescheinigungen nach §§ 7 i, 10 f, 11 b Einkommensteuergesetz (EStG) ausgestellt. Damit können Aufwendungen, die zur Erhaltung eines Gebäudes als Baudenkmal oder zu dessen sinnvollen Nutzung erforderlich sind, beim Finanzamt geltend gemacht werden.
Sie können den Antrag auf Steuerbescheinigung nach §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz online über das „Serviceportal Baden-Württemberg“ („service-bw“) stellen.
Hinweise
Alternativ können Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen auch an die unter Kontakt genannte E-Mail-Adresse schicken oder in Papierform an die Postadresse des Landratsamtes (Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) versenden.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular (PDF,146 KB)
- Pläne des Bestandes
- Dokumentation der durchgeführten Maßnahme, sofern nicht bereits vorgelegt
- ggf. Vollmachterklärung
- ggf. verbindlicher Verteilschlüssel (bei Eigentümergemeinschaften)
- Die Originalrechnungen müssen Sie digital und zusätzlich separat in Papierform einreichen. Bitte ordnen Sie die Rechnungen nach Gewerken und sortieren und nummerieren Sie innerhalb der einzelnen Gewerke die Rechnungen nach Datum. Alle Rechnungen müssen zudem auch im Verzeichnis Rechnungen für Bescheinigungen (XLSX,18 KB) aufgeführt werden. Die Originalrechnungen in Papierform erhalten Sie mit Erteilung des Bescheids zurück.
Kosten
Die Kostenentscheidung beruht auf dem aktuellen Gebührenverzeichnis (PDF,7,7 MB), erlassen auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landratsamtes Heilbronn in der jeweils geltenden Fassung.
Die Gebühren für die Steuerbescheinigungen werden nach der Höhe der Aufwendungen gestaffelt:
- Aufwendungen bis 2.500 € werden mit 29,00 € abgerechnet.
- Aufwendungen bis 25.000 € werden mit 58,00 € abgerechnet.
- Aufwendungen bis 50.000 € werden mit 116,00 € abgerechnet.
- Aufwendungen bis 250.000 € werden mit 232,00 € abgerechnet.
- Aufwendungen bis 500.000 € werden mit 348,00 € abgerechnet.
- Aufwendungen je weitere 500.000 € werden zusätzlich mit 290,00 € abgerechnet.
Bezahlfunktion
Überweisung

