Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung
Sie möchten Änderungen an einem Kulturdenkmal vornehmen?
Für den Eingriff in die Substanz eines Kulturdenkmals – egal, ob es sich um ein Denkmal aus dem Bereich Bau und Kunst oder der Archäologie handelt – brauchen Sie eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung.
Falls Ihr Vorhaben baugenehmigungspflichtig ist, müssen Sie keinen zusätzlichen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen.
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung kann online über das „Serviceportal Baden-Württemberg“ („service-bw“) gestellt werden.
Hinweise
Der Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung kann nach wie vor zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die unter Kontakt genannte E-Mail-Adresse geschickt oder in Papierform an die Postadresse des Landratsamtes (Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn) versendet werden.
Dennoch bitten wir Sie darum, den Antrag vorzugsweise über das Serviceportal Baden-Württemberg an das Landratsamt zu übermitteln.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung (PDF,77 KB)
- Lageplan zeichnerischer Teil
- Planunterlagen (Grundrisse und Ansichten mit Maßstab)
- Angebote/Gutachten/Bauuntersuchungen
- Fotos
Kosten
Die Kostenentscheidung beruht auf dem aktuellen Gebührenverzeichnis (PDF,7,7 MB), erlassen auf Grundlage der Gebührenverordnung des Landratsamtes Heilbronn in der jeweils geltenden Fassung.
Eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird mit 62,00 €/Std. abgerechnet.
Bezahlfunktion
per Überweisung
Häufige Fragen
Was ist unter dem Äußeren eines Kulturdenkmals bzw. eines Gebäudes innerhalb einer Gesamtanlage zu verstehen?
Was ist unter Maßnahmen im Inneren eines Kulturdenkmals zu verstehen?
Wann ist ein Ortstermin sinnvoll?
Wann bedarf es keiner denkmalschutzrechtlichen Genehmigung?
Das ist immer dann der Fall, wenn das Vorhaben in einem Baugenehmigungsverfahren einzureichen ist. Im Baugenehmigungsverfahren werden die denkmalrechtlichen Belange mitgeprüft. Ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung ist dann nicht erforderlich. Allerdings müssen weitere Unterlagen, wie sie auch bei einem denkmalschutzrechtliche Verfahren notwendig werden (genaue Maßnahmenbeschreibung, Vorlage von Angeboten etc.), dem Bauantrag beigefügt werden.
Bitte beachten Sie, dass für Vorhaben, die im Kenntnisgabeverfahren anzeigt werden, ein gesonderter Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu stellen ist.

