Antrag auf Bezuschussung einer Ferienfreizeit
Der Landkreis Heilbronn fördert Stadtranderholungsmaßnahmen und Ferienfreizeiten der Träger der freien Jugendhilfe sowie der Jugendverbände und Jugendgruppen durch Zuschüsse.
Hinweise
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der im Kreishaushaltsplan jeweils dafür bereitgestellten Mittel. Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss?
3,20 Euro pro Kind (unter 18 Jahren) und Tag sowie für eine Betreuungsperson mit einer Juleica oder Juleica ähnlichen Ausbildung pro 5 teilnehmenden Kindern.
Für Teilnehmende mit Behinderung kann ein Betrag von 4,80 Euro beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie in den Förderrichtlinien für Ferienfreizeiten (PDF,307 KB).

