Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
Für den gewerblichen Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen wird eine sogenannte § 7 Sprengstoffgesetz (SprengG) Erlaubnis benötigt.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Sprengstoffbehörden.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- Fachkundenachweis
- Bedürfnisnachweis
- mindestens 21 Jahre
Erforderliche Unterlagen
- Fachkundenachweis
- genaue Beschreibung der beabsichtigten Tätigkeit (mit welchen Stoffen soll in welcher Form umgegangen werden?)
- Nachweis über die Lagerung bzw. Aufbewahrung der explosionsgefährlichen Stoffe
Kosten
Je nach Verwaltungsaufwand liegen die Kosten bei 69 € pro Stunde.
Bezahlfunktion
per Rechnung
Häufige Fragen
Welche Unterlagen und Nachweise muss ich für die Beantragung einreichen?
Für die Ausstellung eines Befähigungsscheins benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Fachkunde. Diesen Nachweis erhalten Sie, wenn Sie erfolgreich an einem staatlichen oder staatlich anerkannten Lehrgang für die gewünschte Tätigkeit teilgenommen haben. Als Bestätigung dient hierbei das entsprechende Zeugnis.
Um an einem solchen Lehrgang zur Erlangung der Fachkunde für den Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen zu können, benötigen Sie zuvor eine sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung müssen Sie bei der zuständigen Sprengstoffbehörde beantragen.

