Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung.
Hinweise
Die Städte Neckarsulm, Eppingen (mit Ittlingen und Gemmingen), Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach) und Bad Friedrichshall (mit Offenau und Oedheim) haben eigene Sprengstoffbehörden.
Voraussetzungen
- Zuverlässigkeit
- persönliche Eignung
- mindestens 21 Jahre
Kosten
- 34,50 €
Bezahlfunktion
per Rechnung

