Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Sie können Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen, wenn Sie und keine anderen in Ihrem Haushalt lebenden Personen in der Lage sind, den Haushalt zu führen. Z.B. wenn die Mutter oder der Vater länger ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Krankheit den Haushalt nicht selbst führen können.
Erforderliche Unterlagen
- SGB XII-Antrag (PDF,553 KB)
- vollständig ausgefüllt und unterschrieben,
- nicht Zutreffendes streichen,
- entsprechende Nachweise in Kopie beifügen.
Voraussetzungen
- Ein eigener Haushalt ist vorhanden.
- Kein anderes Familienmitglied kann den Haushalt führen.
- Es ist notwendig, dass der Haushalt weitergeführt wird.
- Es besteht kein vorrangiger Anspruch auf Leistungen anderer Träger.
Hinweise
Hilfe zur Weiterführung des Haushalts wird nur geleistet, soweit nicht schon andere Träger (z. B. die gesetzlichen Krankenkassen) Leistungen hierfür gewähren oder gewähren könnten. Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren unter Umständen z. B. eine Haushaltshilfe, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, im Haushalt lebt.
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts?
Wenn die Mutter oder der Vater länger ins Krankenhaus oder zur Kur müssen oder wegen Krankheit den Haushalt nicht selbst führen können kann Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragt werden. Für die Übergangszeit übernimmt dann das Sozialamt die Kosten für eine Haushaltshilfe, die die Haushaltsangehörigen betreut und den Haushalt führt. Die genannten Voraussetzungen müssen gleichzeitig vorliegen.
Wie kann die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragt werden?
Zur Beantragung der Hilfe zur Weiterführung des Haushalts kann der SGB XII-Antrag mit den entsprechenden Nachweisen zur Weiterleitung an uns bei jedem Rathaus abgegeben werden oder Sie senden ihn per Post oder per E-Mail an uns.
Sozial- und Versorgungsamt
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Wohin kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen des Antrags benötige?
Wenn Sie eine Zuwanderungsgeschichte haben oder Sprachbarrieren bestehen und Sie im Landkreis Heilbronn wohnen und keinen Anspruch auf Betreuung oder Unterstützung durch die Flüchtlingssozialarbeiter, das Integrationsamt für Geflüchtete oder den Infopoint im Landratsamt haben, stehen Ihnen die ehrenamtlichen Behördenlots*innen im Raum E137 des Landratsamts Heilbronn mittwochs von 14 bis 16 Uhr gerne zur Verfügung.
Ansonsten können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
Wo finde ich die Informationen in leichter Sprache?
Wir haben für Sie die Informationen in leichter Sprache zusammengefasst.

