Oldtimerkennzeichen (07er)
Mit 30 Jahren wird ein Auto zum Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" (für „historisch") rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Das rote Oldtimerkennzeichen ist ein Kennzeichen für mehrere Oldtimer. Allerdings ist mit diesem Kennzeichen nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet. Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert.
Das Oldtimerkennzeichen können Sie für mehrere Oldtimer nutzen.
Hinweise
H-Kennzeichen können Sie nur für einen Oldtimer nutzen. Alle Infos dazu finden Sie bei Historische Kennzeichen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
- Erste Zulassung vor mindestens 30 Jahren.
- Alle Oldtimer müssen vor der Beantragung des Oldtimerkennzeichen (07er) abgemeldet sein.
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
- Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person
- Sepamandat (PDF,96 KB) für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Nachweis (z. B. die Rechnung), dass ein polizeiliches Führungszeugnis für Behörden nach § 30 Abs. 5 BZGR beantragt wurde
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- Oldtimergutachten nach §23 StVZO
- CoC-Papier (bei Neuzulassung eines Fahrzeugs)
Kosten
- ab 129,90 €
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Häufige Fragen
Was für Möglichkeiten gibt es noch zur Zulassung von Oldtimern?
Wenn Sie einen Oldtimer besitzen und zulassen möchten, benötigen Sie ein historisches Kennzeichen.
Was ist der Unterschied zwischen Oldtimerkennzeichen und historischen Kennzeichen?
Das Oldtimerkennzeichen können Sie für mehrere Oldtimer nutzen und bei Bedarf umhängen. Das historische Kennzeichen gilt nur für ein Fahrzeug.
Mit dem roten Oldtimerkennzeichen sind nur die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu, Probe-, Überführungsfahrten sowie Fahrten zum Zweck der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten) gestattet. Zudem wird das Führen eines Fahrtenbuches gefordert. Mit einem historischen Kennzeichen können Sie normal am Straßenverkehr teilnehmen.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.