Umkennzeichnung - neues Nummernschild
Wenn Sie für Ihr Fahrzeug ein neues Nummernschild möchten z. B. von HN AB123 zu HN YZ987, benötigen eine Umkennzeichnung.
Die Umkennzeichnung ist nur vor Ort möglich. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin über die Terminvereinbarung.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung im Original (HU)
- alle Kennzeichenschilder des Fahrzeugs
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Vollmacht (PDF,136 KB) (wenn eine andere Person die Umkennzeichnung durchführen soll. Vollmacht ist im Zulassungsantrag).
Kosten
- Umkennzeichnung | ab 26,20€
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Für Ihre An- und Abmeldungen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung externer Dienstleister zusätzliche Gebühren anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Was ist, wenn ich einen Unfall hatte und das Kennzeichen behalten möchte?
Wenn Ihr Kennzeichen bei einem Unfall beschädigt wurde und Sie die selbe Kennzeichenkombination behalten möchten, benötigen Sie eine Neusiegelung.
Was mache ich, wenn mein Kennzeichen gestohlen wurde oder verloren gegangen ist?
Bei Verlust oder Diebstahl gehen Sie bitte zu Verlorene/gestohlene Kennzeichen.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.