Neusiegelung/Erneuerung der Siegelplakette
Eine Neusiegelung ist z.B. erforderlich, wenn Ihr Kennzeichen nach einem Unfall beschädigt wurde. Das Kennzeichen muss noch vorhanden sein. Die Kennzeichenkombination bleibt unverändert.
Bei Verlust oder Diebstahl gehen Sie bitte zu Verlorene/gestohlene Kennzeichen.
Die Neusiegelung/Erneuerung der Siegelplakette ist nur vor Ort mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung im Original (HU)
- beide Kennzeichenschilder
Kosten
Die Kosten der einzelnen Siegel und Plakettenträger liegen zwischen 0,50 € und 5,50 €.
Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Wie bekomme ich ein neues Kennzeichen/Nummernschild mit neuer Kombination?
Wenn Sie eine neue Kombination auf Ihrem Nummernschild möchten z. B. von HN AB123 zu HN YZ987, dann benötigen Sie eine Umkennzeichnung/neues Nummernschild.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.