Abmeldung (Außerbetriebsetzung)
Die Abmeldung eines Fahrzeugs ist unter folgenden Voraussetzungen einfach, schnell, kostengünstig und ohne Authentifizierung online möglich.
Hinweis: Melden Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf immer ab, um jegliche Risiken zu vermeiden!
Voraussetzungen
Den Onlinedienst i-Kfz können Sie nur nutzen, wenn Ihr Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bereits einen QR-Code besitzen. Im Beispiel rot umrandet. (PDF,983 KB)
Weiter Informationen finden Sie bei i-Kfz unter "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I )
- Kennzeichenschilder
- Im Falle einer Verschrottung des Fahrzeuges zusätzlich:
- Verwertungsnachweis
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II )
Kosten
- Online – Abmeldung | ab 2,70 €
- Vor Ort – Abmeldung | ab 16,50 €
Hinweis: Neben der Grundgebühr können weitere Kosten entstehen.
Für Ihre An- und Abmeldungen stehen Ihnen verschiedene Optionen zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei der Nutzung externer Dienstleister zusätzliche Gebühren anfallen können, auf die wir keinen Einfluss haben.
Bezahlfunktion
Kreditkarte oder Pay Pal
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Abmeldung?
Zum Erklärvideo.
Was mache ich, wenn meine Zulassungspapiere vor dem 01.01.2015 ausgestellt wurden?
In diesem Fall ist die Online-Abmeldung leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle,
um die Abmeldung persönlich vor Ort vorzunehmen. Siehe auch nächste Frage.
Kann ich die Abmeldung/Außerbetriebsetzung meines Fahrzeuges auch bei der Zulassungsstelle vor Ort durchführen?
- Ja, dazu reservieren Sie sich einen Termin bei der Zulassungsstelle
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Kennzeichenschilder
- bei Verschrottung des Fahrzeuges zusätzlich Verwertungsnachweis
- Bei der Abmeldung vor Ort werden Ihnen folgende Fragen gestellt:
- Soll das bisherige Kennzeichen reserviert werden?
- Wenn ja,welche Art von Reservierung soll erfolgen?
- Eine Reservierung zur späteren Wiederzulassung desselben Fahrzeuges auf die bisherige Halterin bzw. den bisherigen Halter (gesetzlich max. 12 Monate ab dem Abmeldedatum). Das Kennzeichen wird dann fahrzeugbezogen reserviert und kann nicht für ein anderes Fahrzeug genutzt werden.
- Eine Reservierung für die Zulassung eines anderen Fahrzeuges im Landkreis Heilbronn. Die Reservierung erfolgt für 90 Tage ab dem Abmeldedatum. Bei der Zulassung eines anderen Fahrzeuges mit diesem Kennzeichen fallen zusätzlich eine Gebühr in Höhe von 10,20 € für das Wunschkennzeichen und 2,60 € für die Reservierung an.
- Es soll keine Reservierung erfolgen.
- Wird / wurde das Fahrzeug als Abfall entsorgt? Falls ja, ist ein Verwertungsnachweis erforderlich.
- Kosten: 16,50 €. Kartenzahlung wird bevorzugt. Die Online-Abmeldung ist mit 2,70 € deutlich kostengünstiger. Zum Onlinedienst
Kann eine andere Person das Fahrzeug für mich abmelden?
Ja, Sie können einer bevollmächtigten Person die notwendigen Antworten auf die Fragen mitteilen oder ihr den ausgefüllten Vordruck „Antrag auf Reservierung“ (PDF,202 KB) mitgeben.
Was mache ich mit der Siegelplakette auf dem Kennzeichen?
Die Siegelplaketten auf Kennzeichen dürfen erst nach Aufforderung durch eine/n Mitarbeitenden der Zulassungsstelle entfernt werden.
Sollten die Siegelplaketten bereits vor Aufforderung entfernt worden sein, ist eine gebührenpflichtige eidesstattliche Versicherung der Person erforderlich, die die Siegelplaketten entfernt hat. Die Zulassungsstelle leitet daraufhin eine Fahndung des Kennzeichens ein und sperrt das Kennzeichen für zehn Jahre.
Wann sollte ich mein Auto spätestens abmelden?
i-Kfz
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.