Kraftfahrzeug - Verkauf melden
Haben Sie Ihr Fahrzeug verkauft, ohne es vorher abzumelden oder auf den neuen Eigentümer umzuschreiben? Dann ist es wichtig zu handeln! Solange dies nicht geschehen ist, bleiben Sie weiterhin als Halterin oder Halter registriert und tragen die damit verbundenen Verantwortlichkeiten.
Warum Sie Ihr Fahrzeug vor dem Verkauf abmelden sollten:
- Vermeidung unnötiger Kosten: Schützen Sie sich vor der Weiterzahlung der Kfz-Steuer und möglichen Forderungen Ihrer Kfz-Versicherung.
- Rechtliche Absicherung: Stellen Sie sicher, dass Sie nicht für Schäden oder Vorfälle haftbar gemacht werden, die nach dem Verkauf des Fahrzeugs entstehen.
- Besonders wichtig bei Export: Wenn Sie das Fahrzeug ins Ausland verkauft haben, ist die Meldung unerlässlich.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Voraussetzungen
Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft, aber die Ummeldung oder Abmeldung wurde noch nicht durchgeführt.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum bisherigen Halter (Name, Adresse, Erreichbarkeit)
- Angaben zum neuen Halter (Name, Adresse)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- amtliches Kennzeichen
- Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN)
- Datum der Übergabe / des Verkaufs
- Unterschriebene Bestätigung des Käufers, dass er Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I + II; ZB I + ZB II) erhalten hat.
- Kaufvertrag (vom Verkäufer und Käufer unterzeichnet)
- Prüfbericht (falls vorhanden): Der letzte Bericht der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU).
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Kraftfahrzeugverkauf auch vor Ort in der Zulassungsstelle melden?
Ja, bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei der Zulassungsstelle. Bitte buchen Sie für jeden Vorgang einen eigenen Termin.
Bitte bringen Sie
- die oben aufgeführten erforderlichen Unterlagen,
- und bei einer Vollmacht (PDF,136 KB), die Kopie der Ausweise mit.
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.