Namensänderung
Wenn sich Ihr Name z. B. aufgrund von Heirat geändert hat, müssen Sie dies im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I) anpassen lassen. Dies gilt nur für Kreisbewohnerinnen und Kreisbewohner des Landkreises Heilbronn.
Die Namensänderung ist nur in der Zulassungsstelle möglich. Bitte buchen Sie einen Termin und bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, ZB II )
- Aktualisierter Personalausweis oder Reisepass. Alternativ Heiratsurkunde oder Bestätigung des Rathauses.
- Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb zusätzlich Gewerbeanmeldung, vollständiges Handelsregister und Ausweiskopie der Geschäftsführung.
- Nachweis gültige Hauptuntersuchung (HU) im Original (wenn außerhalb der Neufahrzeugregelung)
Kosten
- ab 11,10 €
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Was mache ich, wenn sich mein Name nach der Heirat geändert hat und ich meine neuen Ausweisdokumente noch nicht habe?
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.