Verlust / gestohlene Kennzeichen
Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Kennzeichens ist die Beantragung eines neuen Kennzeichens vor Ort erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür im Voraus einen Termin.
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung im Original (HU)
- evtl. das verbliebene Kennzeichenschild
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bei Verlust ist die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt notwendig.
- Bei Diebstahl ist die Vorlage eines Polizeiberichts über den Diebstahl notwendig oder die Abgabe einer Versicherung an Eides Statt.
Kosten
- Abgabe einer Versicherung an Eides Statt | 30,70 €
- Umkennzeichnung (neues Nummernschild) ab 26,20 €
- evtl. weitere Kosten z. B. für ein Wunschkennzeichen
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Bezahlfunktion
bevorzugt Kartenzahlung
Häufige Fragen
Wann benötige ich den Fahrzeugbrief?
Einen Fahrzeugbrief benötigen Sie bei
- Zulassung eines Neufahrzeugs
- Zulassung eines Gebrauchtwagens (Umschreibung)
- Namensänderung der Halterin bzw. des Halters
- technischer Änderung
- Verlust des Kennzeichens
Wenn Ihnen das Auto nicht gehört, z. B. beim Leasing oder bei einem kreditfinanzierten Auto, benötigen Sie den finanzierten Fahrzeugbrief. Dieser kann bei der Bank oder dem Autohaus beantragt werden.
Ist mein finanzierter Fahrzeugbrief (Leasingbrief) in der Zulassungsstelle?
Dies können Sie online nachschauen
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
CoC-Papier
CoC = Certificate of Conformity steht auf deutsch für EWG-Übereinstimmungserklärung. Dieses Dokument bestätigt, dass Ihr Fahrzeug den europäischen Richtlinien entspricht und ist vom Hersteller erhältlich.
Die CoC - Papiere dokumentieren alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs, die das Modell beschreiben. Also zum Beispiel: Maße und Gewichte, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte.