Veranstaltungen im Straßenverkehr
Wenn Sie eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen möchten benötigen Sie dazu eine spezielle Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO. Den Antrag können Sie online stellen.
Hinweise
Stellen Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig, da die Bearbeitung bis zu zwei Monate dauern kann.
Das Landratsamt ist Untere Straßenverkehrsbehörde für den Landkreis Heilbronn. Eigene Zuständigkeiten haben:
- Eppingen (mit Gemmingen und Ittlingen)
- Bad Rappenau (mit Kirchardt und Siegelsbach)
- Bad Friedrichshall (mit Oedheim und Offenau)
- Neckarsulm
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Straßensperrung wegen einer Veranstaltung (PDF,106 KB)
- Vollständiger Antrag, dazu gehören auch notwendige, weitere Unterlagen die Sie auf Verlangen der genehmigenden Behörde vorlegen müssen:
- Verkehrszeichenplan
- Lageplan
- Fotos oder Skizzen
- Nachweis Haftpflichtversicherungsschutz
Kosten
Je nach Aufwand. Berücksichtigt werden unter anderem
- Art und Ausmaß der Einwirkung auf die Straße,
- das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin,
- Dauer der Einschränkung des Straßenraumes.
Häufige Fragen
Was sind Beispiele für Veranstaltungen?
Kann ich die Veranstaltung im Straßenverkehr auch ohne Onlinedienst beantragen?
Ja, dazu füllen Sie bitte den Antrag auf Straßensperrung wegen einer Veranstaltung (PDF,106 KB) aus und senden diesen zusammen mit den oben genannten erforderlichen Unterlagen per E-Mail an Ihre zuständige Kontaktperson.
Wo finde ich den richtigen Straßennamen?
Den Straßennamen können Sie der Karte (PDF,6,8 MB) entnehmen.

