Schüler BAföG
Zur Finanzierung Ihres Schulbesuchs oder unter bestimmten Voraussetzungen eines vorgeschriebenen Praktikums im Rahmen Ihres Schulbesuchs können Sie bequem einen Online-Antrag stellen. Nutzen Sie hierzu den Antragsassistenten BAföG digital.
Authentifizierung
BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
- weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen.
- Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen.
- Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt.
- Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung).
- Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg.
- höhere Fachschule oder Akademie.
- Ihre Eltern und/oder Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner verdienen vergleichsweise wenig.
- Sie selbst haben kein oder ein geringes Einkommen.
- Vermögensfreigrenze
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres liegt bei 15.0000 €
- ab dem 30. Lebensjahres liegt bei 45.000 €.
- bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres liegt bei 15.0000 €
- Sie streben Ihren Schulabschluss in Vollzeit an.
- Altersgrenze: 45 Jahre bei Ausbildungsbeginn.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Für was steht BAföG?
Wo finde ich vertiefende Informationen?
Wie ist der Verfahrensablauf?
- Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten benötigen Sie eine BundID mit Personalausweis mit eID-Funktion und AusweisApp (zum Erklärvideo).
- Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. in dem Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben.
- Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Alternativ können Sie die Anträge auch bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung abholen.
- Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen:
- Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen.
- Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden.
- Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu.
- Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
- Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlen Unterlagen, werden diese nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Wie hoch ist das BAföG?
Die Höhe Ihres BAföG richtet sich nach einem festgelegten monatlichen Bedarf. Von diesem Bedarf wird Geld abgezogen, wenn Ihre Eltern, Ihre Lebenspartnerin bzw. Ihr Lebenspartner oder Sie selbst vergleichsweise viel verdienen.
Der monatliche Bedarf setzt sich aus zwei Teilen zusammen:
- Grundbedarf:
- 262,00 € wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können
- oder 474,00 € wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können
- oder 480,00 € wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen.
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen, erhalten Sie zusätzlich Bedarf für die Unterkunft:
- insgesamt 632,00 € wenn Sie eine Berufsfachschule besuchen oder eine Fachschule, die Sie ohne abgeschlossene Berufsausbildung besuchen können oder
- insgesamt 736,00 € wenn Sie eine Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule oder Fachoberschulklasse besuchen, die Sie nur mit abgeschlossener Berufsausbildung besuchen können.
- Wenn Sie ein Abendgymnasium oder Kolleg besuchen, erhöht sich der Betrag auf 781,00 €.
Hinweis: Kindergeld, das Ihre Eltern für Sie erhalten, wird nicht angerechnet. Für einen möglichst reibungslosen Ablauf stellen Sie Ihren Antrag frühestens drei Monate vor Beginn Ihrer Ausbildung. Dies gilt auch für Folgeanträge, wenn die Ausbildung mehrere Jahre dauert.
Muss ich das BAföG zurückzahlen?
Kann ich BAföG beantragen, wenn ich einen Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg anstrebe?
Wenn Sie Ihren Schulabschluss auf dem Zweiten Bildungsweg anstreben, können Sie für den Besuch Abendgymnasien elternunabhängiges BAföG erhalten. Das heißt, das Einkommen Ihrer Eltern wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich am besten an Ihr Amt für Ausbildungsförderung.
Gibt es Förderungen für die duale Ausbildung?
Für die duale Ausbildung kann ein Antrag für den schulischen Teil der betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildung gestellt werden:
Berufsausbildungsbeihilfe beantragen
Was ist die zuständige Stelle?
Das Amt für Ausbildungsförderung des Land- oder Stadtkreises, das für den Wohnsitz der Eltern zuständig ist.
Das Amt für Ausbildungsförderung Landratsamt Heilbronn ist für die Stadt Heilbronn und den Landkreis Heilbronn zuständig.
Beim Besuch eines Abendgymnasiums ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dem die Ausbildungsstätte seinen Standort hat.

