Grenzfeststellung - Grundstücksvermessung
Eine Grenzfeststellung ist die amtliche Feststellung und Abmarkung einer Grundstücksgrenze, um Klarheit über den exakten Grenzverlauf zu schaffen. Sie können die Grenzfeststellung online beantragen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Außerdem eine der beiden Authentifizierungsmöglichkeiten
- elektronischer Personalausweis (ePA)
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite müssen getrennt hochgeladen werden).
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Ihrem Grundstück z.B. Gemeinde / Ortsteil / Straße mit Hausnummer oder Gemeinde / Gemarkung / Flurstücksnummer.
- Beschreibung der betreffenden Grenzpunkte oder eine Skizze Ihres Grundstücks mit der Kennzeichnung der betroffenen Grenzpunkte das Sie hochladen können.
Kosten
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg berechnet.
Bezahlfunktion
Sie erhalten nach Abschluss der Vermessung einen Gebührenbescheid.
Häufige Fragen
Was wird bei einer Grenzfeststellung gemacht?
Wie läuft der Online-Antrag einer Grenzfeststellung ab?
- Bevor Sie starten, benötigen Sie Folgendes:
- eine der oben genannten digitalen Ausweismöglichkeiten
- Angaben zu Ihrem Grundstück
- eine Beschreibung oder eine Skizze der betroffenen Grenzpunkte
- Klicken Sie auf „Zum Online-Dienst“. Es öffnet sich eine neue Seite (Serviceportal Baden-Württemberg).
- Nun geben Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift ein. Danach werden Sie nach einer E-Mail-Adresse oder Telefonnummer gefragt. So können wir mit Ihnen die Vermessung besprechen, falls es Fragen gibt.
- Sie können bei der Antragerstellung entscheiden, ob Sie gleich eine Grenzfeststellung beantragen wollen oder ob Sie nur eine Gebührenauskunft über die Vermessungsleistung haben wollen.
- Danach folgen die Angaben zum Flurstück und die Beschreibung Ihres Anliegens.
- Nach dem Hinweis zu den Gebühren schicken Sie den Antrag ab.
- Nach Eingang des Antrages melden wir uns bei Ihnen, um das Vorgehen zu besprechen. Wenn Sie wünschen, kann ein Termin für die Vermessung festgelegt werden.
- Am Tag der Vermessung werden die Grenzzeichen vor Ort angebracht oder geprüft - je nach Antragstellung. Die Ergebnisse der Vermessung werden nach einer Qualitätssicherung in das Amtliche Liegenschaftskataster übernommen und die gefertigte Vermessungsschrift im Archiv abgelegt.
Muss ich bei der Vermessung anwesend sein?
Sie sollen bei der Vermessung anwesend sein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Das Grundstück sollte für das Vermessungspersonal zugänglich sein.
Sie wollen eine neue Grenze?
Dies erfolgt mittels einer Katastervermessung, bei der neue Flurstücksgrenzen festgelegt werden. Diese Aufgabe wird von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin (ÖBVI) wahrgenommen. Eine Liste der zugelassenen ÖBVI finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung.
Kann ich die Grenzfeststellung auch ohne ServiceBW Konto beantragen?
Sie können den „Antrag Grenzfeststellung“ als PDF ausfüllen und unterschrieben per Mail an vermessungsamt@landratsamt-heilbronn.de senden oder unterschieben per Post an das Vermessungsamt schicken.