Erstattung von Fahrtkosten mit dem privaten PKW
Hierbei handelt es sich um einen Online-Antrag für die Erstattung der Schülerbeförderungskosten mit einem Privat-PKW, wenn für den Weg zur Schule bzw. zur nächstmöglichen Haltestelle kein ÖPNV-Angebot besteht.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
Stundenplan des Kindes.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Anträge auf Erstattung der genehmigten Beförderungskosten erfolgt halbjährlich
- für den Zeitraum September bis Februar bis spätestens zum 01.04. eines Jahres
- für den Zeitraum März bis Juli bis spätestens 31.10. eines Jahres
Es kann auch für das gesamte Schuljahr bis spätestens 31.10. des Jahres, indem das Schuljahr endet, abgerechnet werden. Der 31.10. stellt eine Ausschlussfrist dar. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie hoch sind die Erstattungssätze pro Kilometer?
Wer kann Privat-PKW beantragen?
Die Benutzung privater Kraftfahrzeuge kann nur beantragt werden, wenn für den Weg zur Schule bzw. zur nächstmöglichen Haltestelle kein ÖPNV-Angebot besteht oder kein Beförderungsangebot im Rahmen des freigestellten Schülerverkehrs eingerichtet werden kann. Es muss im Einzelfall geprüft und entschieden werden.
Wie und bis wann werden die Anträge gestellt?
Anträge auf den Einsatz von privaten Kraftfahrzeugen werden über den Onlinedienst gestellt. Die Anträge müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresbeginn gestellt werden, später eingehende Anträge können erst ab Eingangsdatum bewilligt werden, es erfolgt keine rückwirkende Erstattung.

