Erstattung der Beträge des Deutschlandtickets JugendBW bei drei und mehr zahlungspflichtigen Kindern
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern müssen nur für zwei Kinder das Deutschlandticket JugendBW bezahlen und können die Schülerbeförderung Drittkinderstattung online beantragen.
Authentifizierung
Sie benötigen keine Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- Kontoauszüge über die getätigten Zahlungen des Tickets.
- Schulbescheinigungen aller Kinder.
- Kopie des gültigen Deutschlandtickets JugendBW.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Häufige Fragen
Wer kann einen Erstattungsantrag stellen?
Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern müssen nur für zwei Kinder das Deutschlandticket JugendBW bezahlen. Nach § 8 Ziffer 1 der Satzung des Landkreises Heilbronn über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sind monatliche Beträge an den Beförderungskosten nur für höchstens zwei Kinder einer Familie zu tragen.
Wann werden die Beträge erstattet?
Kann jeder eine Erstattung bei drei und mehr Kindern beantragen?
Die Erstattung erfolgt grundsätzlich nicht für Anspruchsberechtigte nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches II (SGB II), SGB XII, Bundeskindergeldgesetz (mit Wohngeldempfängern) und Asylbewerberleistungsgesetz. Dieser Personenkreis kann die Erstattung der Eigenanteile für alle Kinder beim Jobcenter oder Sozialamt des Landratsamtes beantragen.
Gibt es Fristen für die Antragstellung?
Anträge auf Erstattung der Beträge können jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres gestellt werden. Dabei gelten die folgenden Fristen:
- 1. Schulhalbjahr bis zum 1. April
- 2. Schulhalbjahr bis zum 31. Oktober
Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Antrag für ein ganzes Jahr bis zum 31. Oktober (Ausschlussfrist) nach Ablauf des ganzen Schuljahres zu stellen.

