Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Import)
Betrifft Fahrzeuge aus dem Ausland, für die bisher noch kein deutscher Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II) ausgestellt wurde. Für diesen Vorgang ist ein Termin in der Zulassungsstelle notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Bitte kontaktieren Sie die Zulassungsbehörde (kfz-import@landratsamt-heilbronn.de) und
- fragen Sie die für Ihren individuellen Fall benötigten Unterlagen an,
- nennen Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich,
- fügen Sie die ausländischen Fahrzeugpapiere an,
- geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Hinweis
Sie möchten ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug reservieren?
Auf unserer Seite "Wunschkennzeichen reservieren" finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Service.
Weiteres Vorgehen
- Die Zulassungsstelle wird sich bei Ihnen melden und Ihnen die benötigten Unterlagen nennen.
- Vereinbaren Sie einen Termin.
- Kommen Sie mit dem ausgefüllten
- Zulassungsantrag (PDF,681 KB)
- SEPA - Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer (PDF,96 KB)
- und den von der Zulassungsstelle genannten Unterlagen im Original zu Ihrem Termin in das Landratsamt.
Kosten
Die Vorgänge sind zu individuell, um vorher eine Auskunft über die Kosten geben zu können.
Bezahlfunktion
Kartenzahlung (kein AMEX möglich)
Häufige Fragen
Wie funktioniert die Zulassung eines Fahrzeugs aus dem Ausland (Import)?
- Kontaktieren Sie die Zulassungsstelle und nennen Sie Ihr Anliegen so genau wie möglich.
- Senden Sie die Fahrzeugpapiere per E-Mail kfz-import@landratsamt-heilbronn.de.
- Geben Sie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
- Die Zulassungsstelle wird sich bei Ihnen melden und Ihnen die benötigten Unterlagen nennen.
- Vereinbaren Sie einen Termin über die Onlineterminvereinbarung.
- Kommen Sie mit dem ausgefüllten Zulassungsantrag, SEPA – Lastschriftmandat (PDF,96 KB) für die Kfz-Steuer und den von der Zulassungsstelle genannten Unterlagen im Original zu Ihrem Termin in das Landratsamt.
Was sind Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief?
- Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief = Zulassungsbescheinigung Teil II; ZB II
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.

