Verlust Fahrzeugschein
Bei Unleserlichkeit, Verlust oder Diebstahl des Fahrzeugschein benötigen Sie Ersatz.
Den Verlust können Sie online melden und im gleichen Schritt einen Ersatz beantragen.
Hinweise
Sie haben das verloren geglaubte Zulassungsdokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wieder gefunden?
Dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.
Die Zulassungsbehörde kann eine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Zulassungsdokuments verlangen.
Authentifizierung
Kostenloses Servicekonto auf dem Serviceportal Baden-Württemberg.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Authentifizierung.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: zusätzlich entsprechende Nachweise
- bei Verlust: Eidesstattliche Versicherung (PDF,32 KB) (bzw. Verlusterklärung)
- bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
- bei Vertretung zusätzlich:
- schriftliche Vollmacht (PDF,136 KB)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bei Ersatz für den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I; ZB I) benötigen Sie für zugelassene Fahrzeuge zusätzlich:
- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Kosten
- ab 11,70 € Ersatzausstellung ZB I
- 30,70 € Versicherung an Eides Statt
Je nach Zulassungsvorgang können die angegebenen Gebühren abweichen.
Häufige Fragen
Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I)
- Der Fahrzeugschein enthält die wichtigsten technischen Informationen über das Fahrzeug und ermöglicht so eine Kontrolle des Fahrzeugs. Der Fahrzeugschein dokumentiert die amtliche Genehmigung für die Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr. Der Fahrzeugschein muss als Original im Auto mitgeführt werden.
- Fahrzeugbrief auch bekannt als Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II)
- Im Fahrzeugbrief finden sich die wichtigsten technischen Informationen zum Fahrzeug, Angaben zur Zulassung sowie Daten zum Halter und gegebenenfalls zum früheren/zu früheren Halter/n des Fahrzeugs. Der Fahrzeugbrief darf auf keinen Fall im Auto aufbewahrt werden.
Kann ich den Verlust meines Fahrzeugscheins auch vor Ort bei der Zulassungsstelle melden?
Ja, bitte buchen Sie online einen Termin und kommen mit den oben genannten erforderlichen Unterlagen zur Zulassungsstelle.